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Die im 20. Jahrhundert im Namen von Staaten und politischen Ideologien begangenen Verbrechen haben in der jüngsten Vergangenheit und Gegenwart zu einer weltweiten Anerkennung von Menschenrechten geführt: Seit der »Deklaration der Menschenrechte« durch die Vereinten Nationen im Jahr 1948 sind die Menschenrechte zum Bestandteil von zahlreichen Verfassungen von Einzelstaaten erklärt und zum Inhalt vieler völkerrechtlicher Vereinbarungen gemacht worden. Doch gerade diese Entwicklung wirft eine Reihe neuer Fragen auf und läßt Probleme hervortreten, die im bisherigen Diskurs über Status und Gehalt der Menschenrechte noch nicht gelöst werden konnten: In welchem Sinn gelten die Menschenrechte weltweit, oder ist ihre normative Geltung an eine bestimmte Kultur und Gesellschaftsform gebunden? Sind Menschenrechte »vorpositive« Rechtsnormen, oder koinzidieren sie mit den »Grundrechten« einer Verfassung? Wer ist der Autor von weltweiten Menschenrechten? Können Strukturen weltweiter Politik auf Grundsätze aufbauen, die den Menschenrechten zu entnehmen sind?
Table des matières
Brumlik, Micha: Zur Begründung der Menschenrechte im Buch Amos. Gerhardt, Volker: Menschenrecht und Rhetorik. Steiger, Heinhard: Brauchen wie eine universale Theorie für eine völkerrechtliche Positivierung der Menschenrechte?. Michelman, Frank I.: Bedürfen Menschenrechte demokratischer Legitimation?. Forst, Rainer: Das grundlegende recht auf Rechtfertigung. Köhler, Wolfgang R.: Das Recht auf Menschenrechte. Wellmer, Albrecht: Hannah Arendt über die Revolution. Brunkhorst, Hauke: Menschenrechte und Souveränität - ein Dilemma. Kokott, Juliane: Der Schutz der Menschenrechte im Völkerrecht. Lutz-Bachmann, Matthias: "Weltstaatlichkeit" und Menschenrechte nach dem Ende des überlieferten "Nationalstaats". Habermas, Jürgen: Der interkulturelle Diskurs über Menschenrechte. Koller, Peter: Die Internationalisierung der Menschenrechte und die Grenzen staatlicher Souveränität. Kohler, Georg: Weltinnenpolitik, Grenzen der Verantwortung und Entstaatlichung. Denninger, Erhard: Staatsaufgaben und Menschenrechte. Maus, Ingeborg: Menschenrechte als Ermächtigungsnormen internationaler Politik oder: der zerstörte Zusammenhang von Menschenrechten und Demokratie. Schmidt, Thomas M.: Grundrechte einer Welterfassung?. Mbaya, Etienne-Richard: Demokratie und Menschenrechte im afrikanischen Kontext.
A propos de l'auteur
Prof. Dr. Hauke Brunkhorst ist seit 1997 Professor und Leiter des Instituts für Soziologie in Flensburg, zuvor hatte er unter anderem bereits die Lehrstühle für Erziehungswissenschaften (Mainz), Philosophie (Frankfurt/M.) und Politische Theorie (Berlin und Duisburg) inne. Der vielseitige Gesellschaftsphilosoph und Kulturwissenschaftler hat sich im Rahmen seiner unzähligen Publikationen auch intensiv mit Habermas und dessen philosophischen Denken auseinandergesetzt.
Matthias Lutz-Bachmann, geb. 1952, ist Professor für Philosophie und Vizepräsident an der Universität Frankfurt am Main.
Résumé
Die im 20. Jahrhundert im Namen von Staaten und politischen Ideologien begangenen Verbrechen haben in der jüngsten Vergangenheit und Gegenwart zu einer weltweiten Anerkennung von Menschenrechten geführt: Seit der »Deklaration der Menschenrechte« durch die Vereinten Nationen im Jahr 1948 sind die Menschenrechte zum Bestandteil von zahlreichen Verfassungen von Einzelstaaten erklärt und zum Inhalt vieler völkerrechtlicher Vereinbarungen gemacht worden. Doch gerade diese Entwicklung wirft eine Reihe neuer Fragen auf und läßt Probleme hervortreten, die im bisherigen Diskurs über Status und Gehalt der Menschenrechte noch nicht gelöst werden konnten: In welchem Sinn gelten die Menschenrechte weltweit, oder ist ihre normative Geltung an eine bestimmte Kultur und Gesellschaftsform gebunden? Sind Menschenrechte »vorpositive« Rechtsnormen, oder koinzidieren sie mit den »Grundrechten« einer Verfassung? Wer ist der Autor von weltweiten Menschenrechten? Können Strukturen weltweiter Politik auf Grundsätze aufbauen, die den Menschenrechten zu entnehmen sind?