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Der Rechtsberatungsmarkt wird modernisiert und für nichtanwaltliche Rechtsberatung geöffnet.
Gerade Rechtsanwälte müssen damit rechnen, dass künftig Banken, Versicherungen, oder Steuerberater - um nur wenige Gruppen zu nennen - ihren einschlägigen Sachverstand in zulässiger Form in die Rechtsberatung einbringen dürfen.
Der vorliegende Kommentar gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und Literatur zur Problematik des Rechtsdienstleistungsgesetz. Er scheut nicht die kritische Auseinandersetzung mit deren Schwachstellen. Die gesamte bisherige Rechtsprechung, welche zu einer exzessiven Ausdehnung des Erlaubnisvorbehalts geführt hatte, wird nun ins Licht der Gesetzesreform gestellt.
A propos de l'auteur
Dr. Michael Kleine-Cosack ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Freiburg i. Br. tätig. Er hat seit 1987 bis in die jüngste Zeit zahlreiche Grundsatzentscheidungen beim BVerfG und EGMR erwirkt. Darüber hinaus ist er Mitglied des Vorstands und des Berufsrechtsausschusses des DAV, Mitherausgeber des Anwaltsblattes und Mitglied der Satzungsversammlung bei der BRAK.
Résumé
Das Werk:
Nun steht es fest: Der Rechtsberatungsmarkt wird modernisiert und für nichtanwaltliche Rechtsberatung geöffnet.
Gerade Rechtsanwälte müssen damit rechnen, dass künftig Banken, Versicherungen, oder Steuerberater - um nur wenige Gruppen zu nennen - ihren einschlägigen Sachverstand in zulässiger Form in die Rechtsberatung einbringen dürfen.
Der vorliegende Kommentar versucht einerseits einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und Literatur zur Problematik des Rechtsdienstleistungsgesetz zu geben. Er scheut nicht die kritische Auseinandersetzung mit deren Schwachstellen. Die gesamte bisherige Rechtsprechung, welche zu einer exzessiven Ausdehnung des Erlaubnisvorbehalts geführt hatte, wird nun ins Licht der Gesetzesreform gestellt.
Texte suppl.
Der außerordentlich handliche und sprachlich hervorragend verfasste Kommentar dürfte zu den Werken gehören, die aufgrund der vom Autor überzeugend begründeten verfassungsrechtlich restriktiven Auslegung des RDG die beste Vorbereitung auf die kommende Konkurrenz ermöglichen und kann schon daher jedem Rechtsanwender nur zur dringenden Lektüre empfohlen werden.ZInsO 18/2008
Der Kommentar ... setzt Maßstäbe im Bereich der Kommentarliteratur zum RDG.juralit.com 12.09.2008
Commentaire
Der außerordentlich handliche und sprachlich hervorragend verfasste Kommentar dürfte zu den Werken gehören, die aufgrund der vom Autor überzeugend begründeten verfassungsrechtlich restriktiven Auslegung des RDG die beste Vorbereitung auf die kommende Konkurrenz ermöglichen und kann schon daher jedem Rechtsanwender nur zur dringenden Lektüre empfohlen werden.
ZInsO 18/2008
Der Kommentar ... setzt Maßstäbe im Bereich der Kommentarliteratur zum RDG.
juralit.com 12.09.2008