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Der unabweisbare Anspruch des Fremden stellt eine philosophische Herausforedrung dar. Die vorliegende Studie versucht sich dieser zu stellen, indem sie ergründet, inwieweit es möglich ist, auf das Fremde einzugehen, ohne es durch Aneignung aufzuheben. Der Anspruch des Fremden rührt an ein Unmögliches, das in Bestimmungen wie Abwesenheit, Unzugänglichkeit oder Unantastbarkeit angedeutet wird. Da es ohne das Fremde, das sich dem Zugriff entzieht, nichts zu sagen und zu tun gäbe, was nicht im Grunde schon gesagt und getan ist, wirkt der fremde Anspruch als Gegengift gegen alle Versuche, zu einer Rationalisierung und Normalisierung zu gelangen, die ihre Herkunft verkennen und im Zuge bloßer Vernunft- oder Systemerhaltung jene irrationalistischen Kräfte freisetzen, die sie zu bannen vorgeben.
A propos de l'auteur
Bernhard Waldenfels, geb. 1934, Studium der Philosophie, Psychologie, Klassischen Philologie und Geschichte in Bonn, Innsbruck, München und Paris; Promotion 1959, Habilitation 1967; 1968-76 Lehrtätigkeit in München; seit 1976 Professor für Philosophie an der Universität Bochum; emeritiert 1999. Gastprofessuren in Louvain-la-Neuve, New York, Rom, Rotterdam, Paris, Prag und San Jose. Präsident der Deutschen Gesellschaft für phänomenologische Forschung von 1996-98.
Résumé
Der unabweisbare Anspruch des Fremden stellt eine philosophische Herausforedrung dar. Die vorliegende Studie versucht sich dieser zu stellen, indem sie ergründet, inwieweit es möglich ist, auf das Fremde einzugehen, ohne es durch Aneignung aufzuheben. Der Anspruch des Fremden rührt an ein Unmögliches, das in Bestimmungen wie Abwesenheit, Unzugänglichkeit oder Unantastbarkeit angedeutet wird. Da es ohne das Fremde, das sich dem Zugriff entzieht, nichts zu sagen und zu tun gäbe, was nicht im Grunde schon gesagt und getan ist, wirkt der fremde Anspruch als Gegengift gegen alle Versuche, zu einer Rationalisierung und Normalisierung zu gelangen, die ihre Herkunft verkennen und im Zuge bloßer Vernunft- oder Systemerhaltung jene irrationalistischen Kräfte freisetzen, die sie zu bannen vorgeben.