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Wann hat eine Schenkung rechtlich Bestand? Diese Frage stand im Zentrum des römischen Schenkungsrechts. Am Beispiel der Sachschenkung zeigt Niklas Gasse, wie Prätor und Juristen ein besonderes Regime ausarbeiteten, um einen Interessenausgleich zwischen Schenker und Beschenktem zu erreichen. Abhängig davon, ob die Schenkung unter das Verbot der lex Cincia (204 v. Chr.) fiel, ermöglichte man dem Schenker die Schenkung zu widerrufen, solange nicht gewisse formale Voraussetzungen erfüllt waren, infolge derer der Beschenkte auf den Bestand der Schenkung vertrauen durfte. Niklas Gasse klärt so die Grundlagen zum Formerfordernis und zu den Widerrufsmöglichkeiten, die das Schenkungsrecht noch heute kennzeichnen. Die Arbeit wurde mit dem Harry Westermann-Preis 2023 der Universitätsgesellschaft Münster ausgezeichnet.
Table des matières
Einführung
Erster Teil. Erlaubte Schenkungen
A. Schenkungen von
res mancipi - B. Schenkungen von
res nec mancipi - C. Von der
causa zum selbstständigen Vertrag: Besonderheiten der Schenkung zwischen Eltern und Kindern
Zweiter Teil. Verbotswidrige Schenkungen
A. Schenkungen von
res mancipi - B. Schenkungen von
res nec mancipi und Schenkungen mittels Besitzkonstitut - C. Besonderheiten der Schenkung beweglicher Sachen: die "Überlegenheit" des Beschenkten im
interdictum utrubi - D. Vollendung der Schenkung durch
perseverantia voluntatis
Ergebnisse
A propos de l'auteur
Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg und Münster; 2018 Erstes Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Römisches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Europäisches Privatrecht der Universität Münster; 2023 Promotion; Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Hamm; 2024 Zweites Staatsexamen.