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Partizipationsrecht - Fundierung und Vermessung eines Rechtsgebiets

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Angesichts der Akzeptanzprobleme repräsentativdemokratischer Entscheidungsmodi wird - besonders in den Sozialwissenschaften - über eine stärkere Einbeziehung der Menschen in hoheitliche Entscheidungsprozesse diskutiert. In dieser Debatte will das "Partizipationsrecht" mit einem umfassenden rechtswissenschaftlichen Beitrag die Interdisziplinarität stärken, indem es unter Einbeziehung sozialwissenschaftlicher Grundlagen einen Partizipationsrechtsbegriff entwickelt und diesen juristisch untermauert. Anschließend wird das deutsche Partizipationsrecht (mit völker- und europarechtlichen Bezügen) in fünf Kapiteln mit ansteigender Partizipationsintensität umrissen und erläutert. Dies beginnt mit den Informationsrechten, in dessen Zentrum die allgemeinen und sektoralen Informationsfreiheitskonzepte stehen. Es folgen dann die Artikulationsrechte, unterteilt in "Anregungsrechte" (buttom up) und "Konsultationsrechte" (top down). Hierzu zählen die Meinungs-, Versammlungs- und Petitionsfreiheit sowie die Befassungsinitiativen im Mehrebenensystem einerseits und beispielsweise Anhörungen im Verwaltungsverfahren sowie Bürger- und Einwohnerbefragungen andererseits. Zum Abschluss werden - nach einem Kapitel über Mitgestaltungsrechte etwa in Form von Verbands- und Popularklagerechten - unter dem Begriff "Entscheidungsrechte" die verschiedenen Erscheinungsformen der Direkten Demokratie auf Bundes- und Landesebene behandelt. Insgesamt verdeutlicht diese "Vermessung" des Partizipationsrechts eine beachtliche Vielseitigkeit, Breite und Fülle des von diesem Rechtsgebiet umfassten Regelungsbestandes.

Résumé

Angesichts der Akzeptanzprobleme repräsentativdemokratischer Entscheidungsmodi wird – besonders in den Sozialwissenschaften – über eine stärkere Einbeziehung der Menschen in hoheitliche Entscheidungsprozesse diskutiert. In dieser Debatte will das „Partizipationsrecht“ mit einem umfassenden rechtswissenschaftlichen Beitrag die Interdisziplinarität stärken, indem es unter Einbeziehung sozialwissenschaftlicher Grundlagen einen Partizipationsrechtsbegriff entwickelt und diesen juristisch untermauert. Anschließend wird das deutsche Partizipationsrecht (mit völker- und europarechtlichen Bezügen) in fünf Kapiteln mit ansteigender Partizipationsintensität umrissen und erläutert. Dies beginnt mit den Informationsrechten, in dessen Zentrum die allgemeinen und sektoralen Informationsfreiheitskonzepte stehen. Es folgen dann die Artikulationsrechte, unterteilt in „Anregungsrechte“ (buttom up) und „Konsultationsrechte“ (top down). Hierzu zählen die Meinungs-, Versammlungs- und Petitionsfreiheit sowie die Befassungsinitiativen im Mehrebenensystem einerseits und beispielsweise Anhörungen im Verwaltungsverfahren sowie Bürger- und Einwohnerbefragungen andererseits. Zum Abschluss werden – nach einem Kapitel über Mitgestaltungsrechte etwa in Form von Verbands- und Popularklagerechten – unter dem Begriff „Entscheidungsrechte“ die verschiedenen Erscheinungsformen der Direkten Demokratie auf Bundes- und Landesebene behandelt. Insgesamt verdeutlicht diese „Vermessung“ des Partizipationsrechts eine beachtliche Vielseitigkeit, Breite und Fülle des von diesem Rechtsgebiet umfassten Regelungsbestandes.

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