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Die Arbeit untersucht die Unionsgrundrechtsbindung operativer Einsätze im Rahmen der GASP und Frontex auf Basis einer strukturellen Analyse des Zusammenspiels von Mitgliedstaaten und Unionsebene. Während die unionsrechtliche Ebene gemäß Art. 51 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GRCh an die Unionsgrundrechte gebunden ist, stellt sich hinsichtlich der Mitgliedstaaten die Frage, ob diese Unionsrecht im Sinne des Art. 51 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GRCh durchführen. Diesbezüglich wird die grundsätzliche Frage erörtert, wie der notwendige Zusammenhang zwischen Unionsrecht und mitgliedstaatlichem Handeln beschaffen sein muss, damit noch von einer Durchführung des Unionsrechts gesprochen werden kann. Auf Grundlage der diesbezüglich entwickelten Kriterien lehnt Conrad W. Fritz im Kontext des unionskoordinierten operativen Handelns im Rahmen der GASP und Frontex im Ergebnis eine Unionsgrundrechtsbindung der Mitgliedstaaten ab. Das Ergebnis wird abschließend in das grundrechtliche Mehrebenensystem eingeordnet.
Table des matières
EinleitungAusgangssituation, Ziel und Eingrenzung der Untersuchung - Praktische Relevanz - Gang der Untersuchung1. Die Grundlagen der GrundrechtsbindungDie allgemeine Bindung an die Europäische Grundrechtecharta2. Die Grundrechtsbindung von GASP & FrontexDie Grundrechtsbindung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik - Die Grundrechtsbindung von Frontex - Vergleichende Betrachtung der Grundrechtsbindung von GASP und Frontex. Ursachen und Auswirkungen3. Grundrechtliches MehrebenensystemDas grundrechtliche Mehrebenensystem4. Zusammenfassung in ThesenLiteratur- und Sachverzeichnis