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Die Autorin entwickelt Lösungen und Reformvorschläge für verfahrens- und kollisionsrechtliche Probleme in Erbfällen mit Drittstaatenbezug. Sie thematisiert u. a. die Folgen der erbrechtlichen Qualifikation des
1371 Abs. 1 BGB durch den EuGH in der "Mahnkopf"-Entscheidung, das Fehlen von Litispendenzregeln und Problemkonstellationen beim Verweis auf drittstaatliches Recht. Die Autorin beschäftigt sich überdies mit rechtlichen Hürden bei der Wahl drittstaatlichen Rechts und geht auf den Ordre-Public-Vorbehalt ein. Auswirkungen eines von der mitgliedstaatlichen lex fori abweichenden Pflichtteilsrechts sowie diskriminierender Regelungen eines zur Anwendung berufenen drittstaatlichen Erbrechts auf die Rechtsanwendung werden erörtert.
Résumé
Die Autorin entwickelt Lösungen und Reformvorschläge für verfahrens- und kollisionsrechtliche Probleme in Erbfällen mit Drittstaatenbezug. Sie thematisiert u. a. die Folgen der erbrechtlichen Qualifikation des § 1371 Abs. 1 BGB durch den EuGH in der „Mahnkopf“-Entscheidung, das Fehlen von Litispendenzregeln und Problemkonstellationen beim Verweis auf drittstaatliches Recht. Die Autorin beschäftigt sich überdies mit rechtlichen Hürden bei der Wahl drittstaatlichen Rechts und geht auf den Ordre-Public-Vorbehalt ein. Auswirkungen eines von der mitgliedstaatlichen lex fori abweichenden Pflichtteilsrechts sowie diskriminierender Regelungen eines zur Anwendung berufenen drittstaatlichen Erbrechts auf die Rechtsanwendung werden erörtert.