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Fachbuch aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Darstellung der verschiedenen Non-Refoulement-Grundsätze soll durch eine Gegenüberstellung zunächst das Verhältnis dieser zueinander bestimmt und anschließend aufgezeigt werden, welches neue inhaltliche Verständnis für den Refoulement-Schutz daraus ableitbar ist. Diese Ausführung soll zeigen, dass der Non-Refoulement-Grundsatz schon längst dem Rang nach als Menschenrecht zu werten ist.
Abschließend wird der Versuch unternommen, dieses Non-Refoulement-Verständnis zu konkretisieren, um eine Wertung des völkerrechtlichen Ranges des aus der Symbiose zwischen Flüchtlings- und Menschenrecht hervorgehenden Refoulement-Grundsatzes zu erzielen.
Ein Blick in die Presse zeigt in diesen Tagen eine bittere Realität: Es ist von illegalen Push-Backs , von Geflüchteten, die an der EU-Außengrenze Waffengewalt ausgesetzt sind und von mehr als 1912 Personen, die bis dato im Jahr 2022 auf ihrer Flucht in die EU im Mittelmeer ertrunken sind, die Rede.
All diese Ereignisse betreffen sowohl mittel- als auch unmittelbar die Reichweite des Non-Refoulement-Grundsatzes.
Die Diskussion um Refoulement-Verstöße tangiert somit einerseits wiederholt die Frage des Dilemmas zwischen der territorialen Integrität und des Zeitalters der Idee der universellen Menschenrechte.
Andererseits eröffnet sich eine moralisch aufgeladene Debatte, in der das Recht um Ausgleich bemüht ist.
Ein Blick in die rechtlichen Antworten auf Fragestellung hinsichtlich des Umgangs mit Geflüchteten führt zunächst in die Genfer Flüchtlingskonvention, welche anfänglich als Krönung des internationalen Flüchtlingsschutzes gefeiert und nach der Ernüchterung, dass sie keinen vollumfänglichen Schutz für Geflüchtete bietet, durch Rufe nach Reformen überlagert wurde. Doch nicht nur die Genfer Flüchtlingskonvention bietet Lösungsansätze, denn auch in zahlreichen Vertragswerken und unverbindlichen Erklärungen finden sich Non-Refoulement-Grundsätze. Man könnte meinen, dass durch diese offensichtlich große Einigkeit, der Schutz vor Refoulement unabdingbar und eindeutig sein sollte. Doch das Recht bietet an dieser Stelle uneinheitliche Antworten. Denn es stehen sich zwei Rechtszweige gegenüber, welche ursprünglich als konträr bezeichnet wurden: Flüchtlingsrecht und Menschenrecht.