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Aktien- und GmbH-Konzernrecht - Kommentar

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Zum Werk
Der eingeführte Kommentar erscheint nunmehr bereits in 10. Auflage. Die Gesetzgebung, aber auch die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und deren Rezeption in der Literatur haben nach kurzer Zeit eine weitere Neuauflage dieses erfolgreichen Werks zum Konzernrecht erforderlich gemacht.

Vorteile auf einen Blick

  • erfolgreicher Konzernrechts-Kommentar
  • mit Schwerpunkt auf aktueller Rechtsprechung
  • bereits in 10. Auflage

Zur Neuauflage
Für das Aktienkonzernrecht bedeutsam ist das die RL (EU) 2017/828 umsetzende ARUG II. Es hat in Geschäfte der börsennotierten Gesellschaft mit nahestehenden Personen ("related party transactions") unter den Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats gestellt; zudem ist die Veröffentlichung von Geschäften mit nahestehenden Personen geregelt. Liegt ein Beherrschungs- oder Abhängigkeitsverhältnis vor, treten

311 ff. AktG ggf. neben

111a ff. AktG. Durch das SanInsFoG wurde neben dem Insolvenzplan auch auf den Restrukturierungsplan verwiesen und hat damit der Fortentwicklung des Sanierungsrechts Rechnung getragen. Das FISG hat die Unabhängigkeit des Vertragsprüfers gestärkt. Infolge der Aufhebung des
319a HGB wurde Art. 5 Abs. 1 Abschlussprüfer-VO auf den Vertragsprüfer für entsprechend anwendbar erklärt, was für Gesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, von Bedeutung ist.

Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater.

Résumé

Zum Werk
Der eingeführte Kommentar erscheint nunmehr bereits in 10. Auflage. Die Gesetzgebung, aber auch die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und deren Rezeption in der Literatur haben nach kurzer Zeit eine weitere Neuauflage dieses erfolgreichen Werks zum Konzernrecht erforderlich gemacht.

Vorteile auf einen Blick

  • erfolgreicher Konzernrechts-Kommentar
  • mit Schwerpunkt auf aktueller Rechtsprechung
  • bereits in 10. Auflage

Zur Neuauflage
Für das Aktienkonzernrecht bedeutsam ist das die RL (EU) 2017/828 umsetzende ARUG II. Es hat in Geschäfte der börsennotierten Gesellschaft mit nahestehenden Personen ("related party transactions") unter den Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats gestellt; zudem ist die Veröffentlichung von Geschäften mit nahestehenden Personen geregelt. Liegt ein Beherrschungs- oder Abhängigkeitsverhältnis vor, treten §§ 311 ff. AktG ggf. neben §§ 111a ff. AktG. Durch das SanInsFoG wurde neben dem Insolvenzplan auch auf den Restrukturierungsplan verwiesen und hat damit der Fortentwicklung des Sanierungsrechts Rechnung getragen. Das FISG hat die Unabhängigkeit des Vertragsprüfers gestärkt. Infolge der Aufhebung des § 319a HGB wurde Art. 5 Abs. 1 Abschlussprüfer-VO auf den Vertragsprüfer für entsprechend anwendbar erklärt, was für Gesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, von Bedeutung ist.

Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater.

Détails du produit

Auteurs Volker Emmerich, Volker (Prof. Dr.) Emmerich, Mathias Habersack, Mathias (P Habersack, J Schürnbrand, Jan Schürnbrand
Edition Beck Juristischer Verlag
 
Langues Allemand
Format d'édition Livre Relié
Sortie 08.06.2022
 
EAN 9783406786204
ISBN 978-3-406-78620-4
Pages 1093
Dimensions 189 mm x 64 mm x 244 mm
Poids 1947 g
Catégories Sciences sociales, droit, économie > Droit > Droit commercial

Unternehmen, BilMoG, W-RSW_Rabatt, ARUG, VorstAG, SpruchG, WpÜG, MoMiG, Spruchverfahren, Minderheitsaktionäre, Einpersonen-GmbH, FMStBG, Beherrschungsvertrag, Unternehmensvertrag, FGG-RG, Aktienkonzernrecht

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