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Zum Werk
Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres Finanzbedarfs Kommunalsteuern, Gebühren und Beiträge.
Das Kommunalabgabenrecht normiert insbesondere den Erlass von Abgabensatzungen, das Steuerfindungsrecht und die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie von Beiträgen. Es ist angesichts der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen von hoher politischer und rechtlicher Bedeutung.
Das neue Handbuch bietet eine prägnante und praxisnahe Darstellung des Kommunalabgabenrechts basierend auf den Kommunalabgabengesetzen Baden-Württembergs, Bayerns, Hessens, Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens und Sachsens.
Erläutert werden sowohl die Kommunalabgaben als auch das Verfahren der Erhebung.
Ausführungen zu Sonderformen von Abgaben und Fremdenverkehrsabgaben runden das Werk ab.
Vorteile auf einen Blick
- klar gegliederte Darstellung
 - Ausführungen zum Rechtsschutz
 - verfasst von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis
 
ZielgruppeFür Ministerien, Kommunen und Landkreise, die Justiz und Anwaltschaft.
Résumé
Zum Werk
Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres Finanzbedarfs Kommunalsteuern, Gebühren und Beiträge.
Das Kommunalabgabenrecht normiert insbesondere den Erlass von Abgabensatzungen, das Steuerfindungsrecht und die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie von Beiträgen. Es ist angesichts der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen von hoher politischer und rechtlicher Bedeutung.
Das neue Handbuch bietet eine prägnante und praxisnahe Darstellung des Kommunalabgabenrechts basierend auf den Kommunalabgabengesetzen Baden-Württembergs, Bayerns, Hessens, Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens und Sachsens.
Erläutert werden sowohl die Kommunalabgaben als auch das Verfahren der Erhebung.
Ausführungen zu Sonderformen von Abgaben und Fremdenverkehrsabgaben runden das Werk ab.
Vorteile auf einen Blick
- klar gegliederte Darstellung
 - Ausführungen zum Rechtsschutz
 - verfasst von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis
 
ZielgruppeFür Ministerien, Kommunen und Landkreise, die Justiz und Anwaltschaft.