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Pluralismus als Strukturprinzip im Rundfunk - Anforderungen aus dem Funktionsauftrag und Regelungen zur Sicherung in Deutschland und Polen

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Die Rundfunkregulierung gehört zu den schwierigsten Aufgaben des Gesetzgebers: Einerseits hat er einen gesamten Ordnungsrahmen zu gestalten, andererseits darf in die Rundfunkfreiheit nicht eingegriffen werden. Der Verfasser untersucht die Medienwirkung des Rundfunks, die den eigentlichen Rechtfertigungskern der Regulierung nach Wegfall technischer Sondersituationen darstellt. Hieraus ergibt sich ein spezifisches Anforderungsprofil für materielle und organisatorische Regulierungsparameter, die der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und dem einfachen Rechtsrahmen in Deutschland und Polen gegenüber gestellt wurden. Es festigt sich ein Bild des Pluralismus als leitendes Strukturprinzip der Rundfunkregulierung. Neben der anerkannten Funktion des Pluralismus als Ziel der Ausgestaltungsgesetzgebung kann an seinem Maßstab jede einzelne Organisationsentscheidung und materielle Vorgabe überprüft werden. Durch seine Herkunft aus dem Wesensgehalt des Art. 5 GG und seine Rückbindung an die eigentliche Regulierungsrechtfertigung der Medienwirkung ergibt sich dadurch ein überraschendes Ergebnis: Das Strukturprinzip des Pluralismus wird zur Rechtfertigungsschranke für Ausgestaltungsgesetze.

Table des matières

Aus dem Inhalt: Verfassungsrechtliche Verortung des Pluralismusprinzips - Suggestivkraft und Medienwirkungsforschung - Pluralismusverständnis des BVerfG - Pluralismusverständnis als Schranke für die Ausgestaltungsgesetzgebung - Materielle und organisatorische Pluralismusvorgaben im RStV - Aufsichtsmöglichkeiten für die Pluralismussicherung - Rundfunkordnung in Polen - Pluralismussicherung in der polnischen Rundfunkordnung.

A propos de l'auteur










Der Autor: Kristoff M. Ritlewski studierte Rechtswissenschaften in Konstanz und an der Bucerius Law School in Hamburg. Im Anschluß erwarb er einen Master of Law am Chicago-Kent College of Law (USA). Ab 2006 war er Mitglied und Stipendiat des Europäischen Graduiertenkollegs der DFG. Derzeit ist er Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Bucerius Law School und Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Hamburg.

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