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Blankettstrafgesetze - Verfassungs- und strafrechtliche Probleme von Wirtschaftsstraftatbeständen. Dissertationsschrift

Allemand · Livre de poche

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Das Nebenstrafrecht, insbesondere das Wirtschaftsstrafrecht, ist geprägt durch eine Fülle von Verweisungstechniken. Verweisungen stellen einerseits die Bestimmtheit des Tatbestands (Art. 103 Abs. 2 GG) in Frage, andererseits haben sie Bedeutung für Vorsatz und Irrtum des Täters. Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof unterscheiden zwischen Blanketten und normativen Tatbestandsmerkmalen. Der Irrtum über die Blankettverweisung führt regelmäßig zur Verurteilung aus dem Vorsatzdelikt, da er als vermeidbarer Verbotsirrtum behandelt wird. Für den Bürger sind diese Anforderungen an die Verbotskenntnis angesichts der Normenfülle und der komplexen Verweisungstechniken im Nebenstrafrecht jedoch praktisch unerfüllbar. Die Arbeit kategorisiert das Nebenstrafrecht anhand seiner Verweisungstechniken und untersucht, ob die eigenen verfassungs- und strafrechtlichen Prämissen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tragen. Nach eingehender Analyse der verfassungsrechtlichen Vorgaben und Abgrenzung, der Strafrechtsdogmatik und sprachphilosophischer Notwendigkeiten kommt die Verfasserin zu dem Ergebnis, daß nur die Gleichbehandlung von normativen Tatbestandsmerkmalen und Blanketten zu einer Irrtumsdogmatik führt, die dem Verfassungsrecht genügt.

Table des matières

Aus dem Inhalt: Verweisungen als verfassungs- und strafrechtliche Problematik - Neben-/Wirtschaftsstrafrecht - Kategorisierung nebenstrafrechtlicher Verweisungstechniken - Rechtsprechung und Dogmatik zum Irrtum über Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale - Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 103 Abs. 2 GG - Vorsatz- und Schuldtheorie für den strafrechtlichen Verbotsirrtum - Sprachphilosophische Begründung des Tatbestandsvorsatzes - Nebenstrafrechtliche Verweisungstechniken als Blankette oder normative Tatbestandsmerkmale.

A propos de l'auteur

Die Autorin: Bettina Enderle, geboren 1967, studierte Rechtswissenschaften und Philosophie in Freiburg i. Br. und München (S.J.); Erstes Staatsexamen Juli 1993, Zweites Staatsexamen Oktober 1995; Tätigkeit als Assistentin am Institut für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Freiburg und am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, Universität Bielefeld; Promotion zum Dr. iur. 1999 an der Universität Freiburg; heute Rechtsanwältin in Leipzig.

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