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Kritische Analyse der Kapitalmarktregulierung der U.S. Securities and Exchange Commission - Diss. Mit e. Geleitw. v. Hans-Joachim Böcking

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Derzeitige Pläne des deutschen Gesetzgebers sehen eine Ausweitung der Kontrolle der Unternehmensberichterstattung vor. Eine privatrechtliche Instanz unter staatlicher Aufsicht soll möglichen Verstößen in publizierten Jahresabschlüssen nachgehen sowie eine Korrektur der Rechnungslegung und Sanktionen initiieren (enforcement).

Um die Wirkungsweise einer enforcement-Instanz zu verdeutlichen, analysiert Marcus Kiefer die komplexe Institution Securities and Exchange Commission in den USA, deren Regulierung auch europäische kapitalmarktorientierte Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unterliegen. Er zeigt auf, dass ein wirksames enforcement am ehesten durch die Schaffung einer staatlichen Institution gewährleistet werden kann. Nach einem ausführlichen Vorschlag für die Ausgestaltung einer enforcement-Behörde in Deutschland erläutert er, warum die Gründung einer nationalen Instanz nicht ausreicht, sondern ergänzend die Schaffung einer europäischen enforcement-Behörde notwendig ist. Als Lösungsansatz schlägt er eine zweistufige Aufsicht der europäischen Kapitalmärkte vor. Neben einer europäischen Behörde soll in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als "verlängerter Arm" der europäischen Instanz fungieren.

Table des matières

1 Einleitung und Problemstellung.- 2 Gründe zur Neuordnung des deutschen Kapitalmarkts durch die Errichtung einer enforcement-Instanz.- 2.1 Gegenwärtige Tendenzen als Gründe.- 2.2 Das Gefangenendilemma als Grund für die Regulierung der Rechnungslegungsinformationen am Kapitalmarkt.- 2.3 Die Securities and Exchange Commission (SEC) in den USA als Leitbild einer Aufsichtsinstanz am Kapitalmarkt?.- 3 Die SEC als gesetzliches Gremium zur Regulierung des Kapitalmarkts.- 3.1 Aufbau und Handlungsgrundsätze der SEC.- 3.2 Notwendigkeit der Errichtung der SEC - historischer Rückblick.- 3.3 Die SEC als gesetzliches Rechnungslegungsgremium und ihr Einfluss auf das Wertpapierrecht sowie die US-GAAP.- 4 Überwachung und Sanktionierung durch die SEC.- 4.1 Durchsetzungssystem.- 4.2 Die Aufsicht der SEC über das financial accounting und das business reporting.- 4.3. Kritische Würdigung der Überwachungsfunktion der SEC.- 5 Übertragbarkeit der SEC-Strukturen auf Deutschland bzw. Europa.- 5.1 Gegenwärtiges System der Kapitalmarktaufsicht in Deutschland.- 5.2. Vorschläge zur marktergänzenden Einrichtung einer enforcement-Stelle in Deutschland.- 5.3 Mögliche Ausgestaltung eines enforcement-Systems in Deutschland.- 5.4 Internationale Tendenzen.- 5.5 Fazit.- 6 Thesenförmige Zusammenfassung.- Rechtsprechungsverzeichnis.- Sonstiges Quellenverzeichnis.- 1. Gesetze.- 2. Gesetzentwürfe und Begründungen.- 3. EU-Empfehlungen, Richtlinien, Übersicht, EU-Verordnungen und EU-Vertrag.- 4. Übrige Quellen.

A propos de l'auteur

Dr. Marcus Kiefer war Assistent von Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Wirtschaftsprüfung und Corporate Governance der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main und ist seit 1998 bei einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Big Four) tätig.

Résumé

Derzeitige Pläne des deutschen Gesetzgebers sehen eine Ausweitung der Kontrolle der Unternehmensberichterstattung vor. Eine privatrechtliche Instanz unter staatlicher Aufsicht soll möglichen Verstößen in publizierten Jahresabschlüssen nachgehen sowie eine Korrektur der Rechnungslegung und Sanktionen initiieren (enforcement).

Um die Wirkungsweise einer enforcement-Instanz zu verdeutlichen, analysiert Marcus Kiefer die komplexe Institution Securities and Exchange Commission in den USA, deren Regulierung auch europäische kapitalmarktorientierte Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unterliegen. Er zeigt auf, dass ein wirksames enforcement am ehesten durch die Schaffung einer staatlichen Institution gewährleistet werden kann. Nach einem ausführlichen Vorschlag für die Ausgestaltung einer enforcement-Behörde in Deutschland erläutert er, warum die Gründung einer nationalen Instanz nicht ausreicht, sondern ergänzend die Schaffung einer europäischen enforcement-Behörde notwendig ist. Als Lösungsansatz schlägt er eine zweistufige Aufsicht der europäischen Kapitalmärkte vor. Neben einer europäischen Behörde soll in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als "verlängerter Arm" der europäischen Instanz fungieren.

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