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Grenzen medialer Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft - Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der beschuldigten Person im Vorverfahren

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In der modernen Informationsgesellschaft umfasst die Berichterstattung der Medien über Strafverfahren auch - und gerade - das Stadium des Vorverfahrens. Das Vorverfahren ist aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht öffentlich, sondern unterliegt dem Grundsatz der Geheimhaltung (Art. 73 StPO). Dieser Grundsatz wird allerdings dann durchbrochen, wenn die Staatsanwaltschaft unter gewissen Bedingungen zu einer Orientierung der Öffentlichkeit verpflichtet ist. Unter welchen Voraussetzungen ist die Staatsanwaltschaft zu einer Orientierung der Öffentlichkeit nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet? Welche materiellrechtlichen und prozessualen Konsequenzen kann eine Missachtung der für die Medienarbeit der Staatsanwaltschaft verbindlichen Grenzen haben und mit welchen Mitteln können sich Betroffene gegen etwaige Grenzüberschreitungen der Staatsanwaltschaft wehren? Grenzen medialer Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft analysiert die Grenzen, welche der Medienarbeit der Staatsanwaltschaft durch die Verpflichtung zur Wahrung der Unschuldsvermutung und der Persönlichkeitsrechte beschuldigter Personen gesetzt werden.

Table des matières

Inhalt: Medien und Staatsanwaltschaft - Strafverfahren als Gegenstand der Medienberichterstattung - Die Orientierung der Öffentlichkeit über Strafverfahren - Die Medienarbeit der Staatsanwaltschaft - Die rechtlichen Grundlagen für die Medienarbeit der Staatsanwaltschaft - Die Wahrung des Amtsgeheimnisses als Grundsatz im strafprozessualen Vorverfahren - Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht - Grenzen der medialen Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft - Rechtsfolgen einer fehlerhaften medialen Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft - Die in Betracht kommenden Verhaltensweisen - Strafrechtliche Verantwortlichkeit des die Medien informierenden Staatsanwalts - Zivilrechtliche Verantwortlichkeit - Verantwortlichkeit im Falle der Verbreitung persönlichkeitsverletzender Äusserungen durch die Medien - Innerprozessuale Rechtsfolgen (Verfahrensschutz).

A propos de l'auteur

Elisabeth Strebel studierte ab 2001 Rechtswissenschaften an der Universität Luzern. Anschliessend war sie von 2006 bis 2010 an der Universität Luzern Assistentin für Straf- und Strafprozessrecht am Lehrstuhl von Prof. Dr. Jürg-Beat Ackermann, bevor Sie in die Strafverfolgung wechselte. Seit Januar 2011 ist sie in der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten (Aargau) tätig.

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