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"Staudinger/Eckpfeiler des Zivilrechts" ist der tägliche Begleiter für alle Juristen. Mit ihm erwirbt man die Sicherheit, die man im Studium und Referendariat für Prüfungen, aber auch bei alltäglichen Fragen in der Praxis benötigt.Wer zu dem einen oder dem anderen ausgesuchten Thema zielgerichtet eine verlässliche Verständnishilfe zur raschen Orientierung wünscht, ist mit den "Eckpfeilern" ebenso gut beraten wie die Leser, die auf der Suche nach tieferen Zusammenhängen und Hintergründen des Zivilrechts sind. Die tragenden Grundlagen und vielfältigen Verflechtungen der einzelnen Rechtsinstitute und Teilrechtsgebiete des deutschen Zivilrechts werden kompakt und verständlich dargestellt. Ausgehend von einer "Einleitung zum BGB" werden - angelehnt an die Abfolge im BGB, ergänzt durch Querschnittbeiträge - mehr als zwanzig Themen wie "Das Rechtsgeschäft", "Die Begründung von Schuldverhältnissen", "Die Leistungsstörungen", "Das Kreditsicherungsrecht", "Die Vertragstypen", "Die Miete", "Der Werkvertrag", "Die ungerechtfertigte Bereicherung und die auftragslose Geschäftsführung", "Das Liegenschaftsrecht" vorgestellt und erläutert. Besondere Berücksichtigung in der Neubearbeitung finden die Bezüge zum Europäischen Privatrecht.
Bericht
"[...]bietet einen vertieften Einstieg in die Grundprinzipien des deutschen Zivilrechts." (Roland Wolf in: SAE - Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen 4/2007)
"Ganz exzellent!" (Ex Libris 2006)
"Ein wichtiges Buch für die umfassende juristische Bildung." (www.buecher.de 01/2006)
"Die Anschaffung der "Eckpfeiler" lohnt sich [...]für jeden Juristen." (Dr. Egon Schneider in: Zeitschrift für Anwaltspraxis 1/2006)
"Insgesamt handelt es sich um eine bemerkenswerte Neuerscheinung, die unbedingt auf den Weihnachtswunschzettel eine jeden Jura-Studenten oder Rechtsreferendars gehört, vermitteln doch die "Eckpfeiler des Zivilrechts" genau das, was einen guten Juristen auszeichnet und was man sowohl im Examen als auch in der Praxis benötigt - nicht Detail-, sondern Grundlagenwissen, nicht Spezialkenntnisse, sondern ein Verständnis für das System als solches." (Stefan Leible in: Jura 9/2005)