Fr. 138.00

Schutz bei Nachtarbeit - Erfüllung der verfassungs- und unionsrechtlichen Vorgaben durch Zuschläge oder Arbeitszeitverkürzung?

Deutsch · Taschenbuch

Erscheint am 01.08.2025

Beschreibung

Mehr lesen

Nachtarbeit ist hochgradig gesundheitsgefährdend und sozial einschränkend. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1992 eine gesetzliche Neuregelung vorgegeben. Auch die Arbeitszeit-Richtlinie verpflichtet zum Schutz bei Nachtarbeit. Diesen Anforderungen ist der Gesetzgeber vordergründig durch das Arbeitszeitgesetz nachgekommen. Zentraler Baustein ist
6 Abs. 5 ArbZG, wonach der Arbeitgeber zusätzliche bezahlte Freizeit oder einen Zuschlag gewähren muss. Nach der Rechtsprechung darf der Arbeitgeber zwischen beiden Alternativen frei wählen. In der Praxis werden fast ausschließlich Zuschläge gezahlt, trotz zweifelhafter Schutzwirkung. Aufbauend auf der aktuellen interdisziplinären Forschung zeigt die Arbeit, dass das Gesetz in dieser Auslegung nicht dem Verfassungs- und Unionsrechts genügt. Anhand des konkreten Beispiels leistet sie zudem einen Beitrag zu Grundfragen des Arbeitsrechts wie dem Verhältnis von grundrechtlichen Schutzpflichten zu Privatrecht und Tarifautonomie.

Produktdetails

Autoren Laurens Brandt
Verlag Duncker & Humblot
 
Sprache Deutsch
Produktform Taschenbuch
Erscheint 01.08.2025, verspätet
 
EAN 9783428195015
ISBN 978-3-428-19501-5
Seiten 433
Gewicht 700 g
Serie Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht
Thema Sozialwissenschaften, Recht,Wirtschaft > Recht > Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht

Kundenrezensionen

Zu diesem Artikel wurden noch keine Rezensionen verfasst. Schreibe die erste Bewertung und sei anderen Benutzern bei der Kaufentscheidung behilflich.

Schreibe eine Rezension

Top oder Flop? Schreibe deine eigene Rezension.

Für Mitteilungen an CeDe.ch kannst du das Kontaktformular benutzen.

Die mit * markierten Eingabefelder müssen zwingend ausgefüllt werden.

Mit dem Absenden dieses Formulars erklärst du dich mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden.