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Begriffsanalyse "Organisierte Kriminalität" - Eine Bestandsaufnahme und Untersuchung der in Deutschland diskutierten OK-Definitionen sowie die Erhebung des definitorischen Anpassungsbedarfs

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Beschreibung

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Die Organisierte Kriminalität (OK) zählt heute zu den prominentesten Phänomenen des modernen Strafrechts - national wie international. Trotz ihrer kriminalpolitischen Relevanz ist der Begriff der OK in Deutschland bis heute theoretisch wie rechtlich unscharf. Die vorliegende Untersuchung leistet eine systematische und rechtsdogmatische Analyse des deutschen OK-Begriffs, identifiziert definitorische Schwächen und zeigt gegebenenfalls notwendige Anpassungsbedarfe auf. Auf dieser Grundlage wird ein Vorschlag zur begrifflichen Neudefinition entwickelt, der auch in der Praxis überaus handhabbar ist. Die Arbeit richtet sich an Wissenschaftler:innen, Praktiker:innen und Entscheidungsträger:innen im Bereich des Straf- und Sicherheitsrechts.RA Dr. Patrick Pörtner, LL.M. ist Strafverteidiger in Köln mit Schwerpunkt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Er studierte Rechtswissenschaften in Osnabrück, absolvierte sein Referendariat am Landgericht Münster, wurde an der Universität Osnabrück im Strafrecht promoviert und schloss den LL.M.-Studiengang "Wirtschafts- und Steuerrecht" an der Ruhr-Universität Bochum ab. Die vorliegende Arbeit entstand während seiner Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Europäische und Internationale Strafrechtsstudien (ZEIS) der Universität Osnabrück im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschungsprojekts "Organisierte Kriminalität 3.0" (2021-2023).

Zusammenfassung

Die Organisierte Kriminalität (OK) zählt heute zu den prominentesten Phänomenen des modernen Strafrechts – national wie international. Trotz ihrer kriminalpolitischen Relevanz ist der Begriff der OK in Deutschland bis heute theoretisch wie rechtlich unscharf. Die vorliegende Untersuchung leistet eine systematische und rechtsdogmatische Analyse des deutschen OK-Begriffs, identifiziert definitorische Schwächen und zeigt gegebenenfalls notwendige Anpassungsbedarfe auf. Auf dieser Grundlage wird ein Vorschlag zur begrifflichen Neudefinition entwickelt, der auch in der Praxis überaus handhabbar ist. Die Arbeit richtet sich an Wissenschaftler:innen, Praktiker:innen und Entscheidungsträger:innen im Bereich des Straf- und Sicherheitsrechts.

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