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Die Arbeit untersucht die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Anbietern sozialer Netzwerke sowie »Anbietern nachgelagerter Ordnungen« (z.B. Gruppenadministratoren, Profilseitennutzer etc.). Dafür werden technische Architekturen sozialer Netzwerke analysiert und ihre Rolle bei der Förderung von (strafrechtswidriger) Kommunikation bewertet. Im Zentrum der Arbeit stehen Zurechnungsfragen in der digitalen Sphäre. Beleuchtet werden unter anderem die objektive und subjektive Zurechnung, mögliche Beteiligungs- und Verhaltensformen sowie Garantenpflichten. Es werden digitale Kommunikationsmerkmale (Permanenz, Beherrschbarkeit, Distanz, Neutralität und Multifunktionalität) auf ihre Relevanz für strafrechtliche und medienrechtliche Fragestellungen untersucht und erste Lösungen für deren Integration in bestehende Dogmen entwickelt. Dadurch sollen Impulse zur Entwicklung einer Allgemeinen Medienstrafrechtsdogmatik und Anknüpfungspunkte für strafrechtliche Diskussionen jenseits der Plattformverantwortlichkeit geboten werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Phänomenologische GrundlagenBegriff, Funktionen und Ordnung sozialer Netzwerke - Soziale Netzwerke als Ort und kriminogener Faktor aggressiver Kommunikation2. (Außer-)Strafrechtliche VorfragenTelemedienrechtliche Grenzen einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit - Selektion strafrechtlich relevanten Verhaltens3. Die Verantwortlichkeit der Anbieter (innerhalb) sozialer Netzwerke nach strafrechtlichen GrundsätzenStrafrechtswidrig ausgerichtete Angebote - Strafrechtswidrige Inhalte als 'digitale Altlasten' in neutral ausgerichteten Angeboten
Über den Autor / die Autorin
Maximilian Nussbaum studierte Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover und der University of New South Wales (Sydney), sowie den Masterstudiengang 'IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums' an der Leibniz Universität Hannover und der Universität Wien. Bereits im Studium war er als studentischer Mitarbeiter, später als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kriminalwissenschaftlichen Institut der Juristischen Fakultät Hannover tätig. Sein von der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördertes Promotionsstudium schloss er im November 2024 ab. Derzeit ist Maximilian Nussbaum Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Celle.