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Rechtsgeschichtlicher Kommentar zum Neuen Testament - Band II: Die Logienquelle und das Markusevangelium

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Beschreibung

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Das Neue Testament, meistkommentierter Text der Welt, steckt voller Rechtsfälle und -begriffe, die wider Erwarten noch keine fachkundige Behandlung erfahren haben. Die letzten Gelehrten, die sowohl zum Recht wie im Neuen Testament publizierten, schrieben noch Latein: Hugo Grotius, Samuel Pufendorf und seine Schule. Hermeneutischer Schlüssel ist bei ihnen wie auch hier Luthers Auffassung von der Säkularität des Rechts.
Interdisziplinär und aufgrund heutigen Wissenstandes wird ermittelt, welche Rechtsordnung - aramäisch, hebräisch, griechisch oder römisch - dem Verhalten der Menschen wie auch der Wortwahl der Texte zugrunde liegen. Voraussetzung ist eine hinreichend genaue Zuweisung der Texte und Textteile an eine Zeit und eine konkrete Umwelt; die diesbezüglichen Vorarbeiten werden in Bd. I dargestellt. Außer der Tora und der vorrabbinischen Halacha ist hellenistisches Gewohnheitsrecht (z.B. in "Testament") und das sog. prätorische Recht der frühklassischen (vorhadrianischen) Epoche einschlägig.
In Bd. II-III werden flächendeckend die in den synoptischen Evangelien jeweils gültigen Rechtsvorstellungen ermittelt und in antiken Begriffen benannt, ehe auch deren Fortentwicklung bis in heutiges deutsches Recht verfolgt wird.
Daraus ergeben sich historisch wie theologisch ganz neue Konkretionen.

Über den Autor / die Autorin

Folker Siegert
und
Susanne Benöhr-Laqueur
, Universität Münster.

Zusammenfassung

Das Neue Testament, meistkommentierter Text der Welt, steckt voller Rechtsfälle und -begriffe, die wider Erwarten noch keine fachkundige Behandlung erfahren haben. Die letzten Gelehrten, die sowohl zum Recht wie im Neuen Testament publizierten, schrieben noch Latein: Hugo Grotius, Samuel Pufendorf und seine Schule. Hermeneutischer Schlüssel ist bei ihnen wie auch hier Luthers Auffassung von der Säkularität des Rechts.


Interdisziplinär und aufgrund heutigen Wissenstandes wird ermittelt, welche Rechtsordnung – aramäisch, hebräisch, griechisch oder römisch – dem Verhalten der Menschen wie auch der Wortwahl der Texte zugrunde liegen. Voraussetzung ist eine hinreichend genaue Zuweisung der Texte und Textteile an eine Zeit und eine konkrete Umwelt; die diesbezüglichen Vorarbeiten werden in Bd. I dargestellt. Außer der Tora und der vorrabbinischen Halacha ist hellenistisches Gewohnheitsrecht (z.B. in „Testament“) und das sog. prätorische Recht der frühklassischen (vorhadrianischen) Epoche einschlägig.


In Bd. II–III werden flächendeckend die in den synoptischen Evangelien jeweils gültigen Rechtsvorstellungen ermittelt und in antiken Begriffen benannt, ehe auch deren Fortentwicklung bis in heutiges deutsches Recht verfolgt wird.


Daraus ergeben sich historisch wie theologisch ganz neue Konkretionen.

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