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Auf Grundlage der Reformdiskussion um die kognitive Dimension des Rechts zeigt die interdisziplinäre Arbeit auf, dass die Berufsgenossenschaften ein rechtlich angeleitetes Wissensmanagement unter Einbeziehung ihrer Mitgliedsunternehmen betreiben. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass Wissen eine wesentliche Voraussetzung erfolgreichen staatlichen Handelns verkörpert. Über die notwendigen Kapazitäten zur Erzeugung dieses Wissens verfügen aber oftmals in erster Linie Private. Anknüpfend an diese Beobachtung wird die rechtliche Ausgestaltung der Einbeziehung der Mitgliedsunternehmen in die Erzeugung von Wissen durch die Berufsgenossenschaften und dessen Verwendung in der gesetzlichen Unfallversicherung untersucht. Dadurch wird das umfassende Wissensmanagement der Berufsgenossenschaften offensichtlich. Dieses wird theoretisch erfasst und verfassungsrechtlich eingehegt. Dabei wird aufgezeigt, inwiefern staatliches Wissen unter Einbeziehung Privater grundgesetzkonform erzeugt und rechtlich genutzt werden kann.Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis 2025 der Gesellschaft zur Förderung der sozialrechtlichen Forschung e. V.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung1. GrundlagenMethodisches Vorgehen - Grundlegende Aussagegehalte des Präventionsauftrags - Präventionsauftrag aus der Wissensperspektive - Fazit2. Beziehungsgefüge kognitiver PotentialeErzeugende Potentiale - Verwertende Potentiale - Doppelfunktionale Potentiale - Beziehungsgefüge verschiedener Kategorien kognitiver Potentiale3. Verfassungsrechtlicher Rahmen kognitiver PotentialeVerfassungsrechtlicher Unfallversicherungsbegriff - Gesetzliche Unfallversicherung als Ausprägung funktionaler Selbstverwaltung - Kognitive Potentiale aus demokratieprinzipieller Sicht - Einfluss grundrechtlicher Gehalte auf die kognitiven Potentiale4. Zusammenführung - rechtlich angeleitetes WissensmanagementWissensmanagement der Genossenschaften - Verfassungsrechtlicher Rahmen kognitiver Potentiale - Zusammenführung - Schlussfazit und Zusammenfassung
Über den Autor / die Autorin
Michael Niklas Mayer; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz; Rechtsreferendariat am Landgericht Konstanz mit Stationen bei einer international tätigen Großkanzlei in Stuttgart und an der Deutschen Botschaft in Paris; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Rechtsvergleichung an der Universität Konstanz; derzeit Regierungsdirektor in der Zentralstelle des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.