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Seit einigen Jahren werden im Traggerüstbau auch Bauelemente aus Aluminium verwendet. Längenverstellbare Baustützen aus Aluminium, für die gegenwärtig der Verwendbarkeitsnachweis durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung auf Grundlage der "Zulassungsgrundsätze für den Nachweis von Baustützen aus Aluminium mit Ausziehvorrichtung... (Fassung Dezember 1995)" zu führen ist, besitzen dabei bauartbedingt gerollte Aluminiumspindeln mit Längen bis ca. 2,0 m. Die Effekte der Theorie II. Ordnung sind bei diesen Bauteilen sehr groß, da sie mit hohen Axialkräften verwendet werden. Die Kenntnis der Spindelkennwerte, insbesondere die Kenntnis der Biegesteifigkeit, ist daher von großer Bedeutung für die Berechnung der Schnittgrößen und somit für die Tragsicherheit der Bauteile. Im vorliegenden Forschungsvorhaben wurden die Kennwerte Querschnittsfläche A und Trägheitsmoment I von Spindeln zugelassener Baustützen aus Aluminium nach DIN 4421 und DIN 12811-1 berechnet. Die Spindel einer neuen Baustütze, für die gegenwärtig ein Zulassungsverfahren durchgeführt wird, wurde in die Untersuchung einbezogen.
Inhaltsverzeichnis
1. Aufgabenstellung 2
2. Literaturzusammenstellung 4
3. Kennwerte Gerollter Aluminiumspindeln von Baustützen nach Normen 5
3.1 Baustützen aus Aluminium mit gerollten Spindeln 5
3.2 Gewinde-Kennwerte nach DIN 4421: 1982 und DIN EN 12811-1:2003, Anhang B 10
4. Experimentelle Untersuchungen 13
4.1 Allgemeines 13
4.2 Geprüfte Rohre und Spindeln 13
4.3 Stauchversuche zur Bestimmung der Dehnsteifigkeit 16
4.3.1 Vorgehensweise und Versuchstechnik 16
4.3.2 Ergebnisse der Versuche 19
4.3.3 Auswertung der Versuche mit Aluminium-Rohren 19
4.3.4 Auswertung der Versuche mit Aluminium-Spindeln 21
4.4 Biegeversuche zur Bestimmung der Biegesteifigkeit 22
4.4.1 Vorgehensweise und Versuchstechnik 22
4.4.2 Ergebnisse der Versuche 25
4.4.3 Auswertung der Versuche mit Aluminium-Rohren 26
4.4.4 Auswertung der Versuche mit Aluminium-Spindeln 27
5. Vergleich der Versuchsergebnisse mit den Kennwerten nach Normen 29
6. Zusammenfassung und Wertung der Ergebnisse im Hinblick auf Bauaufsichtliche Bestimmungen 31