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In jüngerer Zeit hat insbesondere das Wachstum von Onlineplattformen zur Vermittlung von Kurzzeitvermietungen viele Bundesländer motiviert, Gesetze zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu erlassen. Die Arbeit leistet einen Beitrag zur Kontextualisierung des Zweckentfremdungsrechts und dieser Gesetze. Dazu arbeitet sie zunächst die rechtspolitischen, -tatsächlichen und -historischen Grundlagen des Rechtsgebiets heraus, das in Deutschland eine lange und wechselvolle Tradition hat. Darauf aufbauend vergleicht und systematisiert sie die verschiedenen Gesetze und analysiert ihr Verhältnis zu weiteren Materien des einfachen Rechts, insbesondere dem öffentlichen Baurecht. Schließlich werden die Anforderungen des höherrangigen Rechts untersucht. So entsteht ein Panorama eines vielfältigen Rechtsgebiets und zeigt sich, dass das Zweckentfremdungsrecht eine Daseinsberechtigung als eigenständiges Regulierungsinstrument in angespannten Wohnungsmärkten hat.
Inhaltsverzeichnis
EinführungReaktivierung eines Rechtsgebiets - Zielsetzung der Untersuchung - Gegenstand der Untersuchung - Forschungsstand - Gang der Untersuchung1. Rechtspolitische, rechtstatsächliche und rechtshistorische Grundlagen des ZweckentfremdungsrechtsLegislative Zielsetzung der Zweckentfremdungsgesetze - Wohnraumknappheit, Kurzzeitvermietungen und ökonomische Effekte des Zweckentfremdungsrechts - Historische Entwicklung des Zweckentfremdungsrechts2. Einfachrechtlicher Kontext des ZweckentfremdungsrechtsBinnenrechtsvergleichende Systematisierung der Zweckentfremdungsgesetze - Stellung des Zweckentfremdungsrechts im Kanon der Regulierungsinstrumente zur Bekämpfung angespannter Wohnungsmärkte - Verhältnis des Zweckentfremdungsrechts zu weiteren Materien des einfachen Rechts3. Anforderungen des höherrangigen Rechts an das ZweckentfremdungsrechtVerfassungsrecht - UnionsrechtSchlussbetrachtungZusammenfassung der Untersuchungsergebnisse - Schaffung eines Musterzweckentfremdungsgesetzes - AusblickLiteratur- und Sachverzeichnis
Über den Autor / die Autorin
Christoph Eichinger studierte von 2012 bis 2017 Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg und der University of Helsinki. Er war Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes und des Max Weber-Programms des Freistaats Bayern. Von 2017 bis 2019 absolvierte er das Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Nürnberg. 2022 erwarb er als Stipendiat der Deutsch-Amerikanischen Fulbright-Kommission den Grad Master of Laws (LL.M.) an der University of Chicago. Im Jahr 2023 erfolgte die Promotion zum Dr. jur. an der Universität Regensburg.
Bericht
»Das Werk sollte jedenfalls Pflichtlektüre für alle mit der Materie beschäftigten MitarbeiterInnen der Senatsverwaltung Bauen und Wohnen werden.« Johannes Hofele, in: Berliner Anwaltsblatt, Juli/August 2024