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Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern ist seit Jahrzehnten gängige Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. Eine einheitliche Dogmatik hat sich indes bisher nicht entwickelt. Vielmehr ergibt sich sowohl durch die Erweiterung verfassungsrechtlicher Kooperationstatbestände, wie die Finanzhilfen und Gemeinschaftsaufgaben, als auch die Einführung vereinzelter einfachgesetzlicher Regelungen weiterhin ein starkes Bedürfnis einer Systematisierung innerbundesstaatlicher Kooperationsmittel. Hier übernimmt das Verwaltungsabkommen als wichtiges praktisches Instrument eine tragende Rolle. Die Arbeit zeigt, dass sich die Regierungen von Bund und Ländern auf eine eigene Kooperationshoheit berufen können, und entwickelt anhand dessen drei Fallgruppen der innerbundesstaatlichen Verwaltungsabkommen. Insbesondere die kompetenziellen und gewaltenteiligen Grenzen innerstaatlicher gubernativer Zusammenarbeit werden dabei herausgearbeitet und sollen zu einer besseren Systematisierung beitragen.
Inhaltsverzeichnis
EinführungInnerbundesstaatliche Verwaltungsabkommen als Forschungsgegenstand - Entwicklung und offene Fragen - Themeneingrenzung und Zielsetzung1. GrundlagenGrundgesetzliche Ausgangslage und Entwicklung innerbundesstaatlicher Kooperation - Allgemeine Zulässigkeit innerbundesstaatlicher Kooperation - Abgrenzungen und Begriffsbestimmungen2. Grund und Grenzen einer begrenzten gubernativen KooperationshoheitGang der Untersuchung - Bund-Länder-Verwaltungsabkommen - Länderverwaltungsabkommen3. Parlamentarische Kontrolle bei Abschluss von VerwaltungsabkommenAusgangsproblematik - Die Kontrolle der Gubernative nach dem Grundgesetz - Rechtliche Ausgestaltung der parlamentarischen Kontrolle - insbesondere Unterrichtungspflichten gegenüber den (Landes-)Parlamenten - Grenzen parlamentarischer Kontrolle von Verwaltungsabkommen - Prozessuale Durchsetzung - Kontrolle durch Standardisierung des Abschlussverfahrens - Kontrolle der Länder durch den Bund4. Zusammenfassung in Thesen und AusblickLiteratur- uns Stichwortverzeichnis
Über den Autor / die Autorin
Svenja Büttner studierte ab 2013 an der Universität Bayreuth Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung. Als Schwerpunkt wählte sie Öffentliches Wirtschaftsrecht. 2018 beendete Svenja Büttner das Studium mit der Ersten Juristischen Prüfung. Im Oktober 2018 begann sie ihre Tätigkeit am Lehrstuhl von Prof. Dr. Markus Möstl als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Seit April 2022 absolviert Svenja Büttner das Referendariat im Bezirk des OLG Bamberg.
Bericht
»Der vorliegenden Schrift ist eine breite Leserschaft und eine intensive Rezeption zu wünschen. Die Arbeit ist wichtig, weil sie einen systematisch breit angelegten, dogmatisch gut ausgearbeiteten und argumentativ reichhaltigen Gesamtüberblick bietet. Sie ist, anders als der etwas sperrige Titel es vielleicht vermuten ließe, elegant geschrieben und in Hinblick auf die Fülle der abzuhandelnden Gesichtspunkte auch nicht zu lang geraten. Am Ende sieht Büttner ihre Untersuchungsergebnisse als Beleg dafür, dass 'die Konzeption des deutschen Bundesstaates kooperationsoffen' ist (S. 353). Dem ist zuzustimmen. [...] Die Form des Verwaltungsabkommens steht nach der Lektüre von Büttners gelungener Schrift jedenfalls eindrucksvoll vor Augen.« Privatdozent Dr. Roman Lehner, in: Die Öffentliche Verwaltung, 7/2025