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Der früh verstorbene Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaftler Karl Zeidler (1923-1962), der ab 1960 als Ordinarius an der Universität Freiburg lehrte, widmete sich in seinem Werk einer Vielzahl auch heute noch diskutierter Fragestellungen wie der Grundrechtsbindung des Fiskus oder der Technisierung der Verwaltung. In seinen Schriften werden zudem zahlreiche Themen behandelt, welche die tonangebenden Staats- und Verwaltungsrechtler in den 1950er und frühen 1960er Jahren umtrieben. Die Beschäftigung mit Zeidlers Texten zur Kategorie des Maßnahmegesetzes oder zu rundfunkrechtlichen Fragestellungen eröffnet ein breites Panorama zu einem gewichtigen Teil der zeitgenössischen Diskussionen und vermittelt einen lebhaften Eindruck von der Formierungsphase des deutschen Staats- und Verwaltungsrechts nach dem Zweiten Weltkrieg. Vor diesem Panorama erscheint Zeidler bei einigen Themen als bedeutender, aber weithin vergessener Innovator. Die vorliegende Studie lädt zu seiner Wiederentdeckung ein.
Inhaltsverzeichnis
A. EinleitungB. Methodik und Gang der DarstellungC. LebenKindheit, Jugend, Studium - Promotion und Habilitation in Heidelberg - Berufung nach Freiburg - Ordinarius - TodD. WerkGesetzesbegriff des Grundgesetzes - Maßnahmegesetze - Technisierung der Verwaltung - Grundrechtsbindung des Fiskus - Auskünfte und Zusagen - Rundfunkrecht - Verwaltungsrecht unter dem Grundgesetz: Zeidlers Freiburger AntrittsvorlesungE. FazitKonturen des Wissenschaftlers Zeidler - Handwerkliche Aspekte - Karl Zeidler - ein »Klassiker« der Verwaltungsrechtswissenschaft?Anhang: Schriften Karl ZeidlersQuellen- und LiteraturverzeichnisUngedruckte Quellen - Gedruckte Quellen und LiteraturPersonen- und Stichwortverzeichnis
Über den Autor / die Autorin
Paul Hüther studierte Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg. Seit 2020 ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht ebendort tätig und seit 2022 Rechtsreferendar am Landgericht Heidelberg.
André Lepej studierte Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg. Seit 2022 ist er Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe.