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Die Zweckmäßigkeit und Zulässigkeit gesetzlicher Vorgaben, die auf eine Veränderung des Geschlechterverhältnisses im Parlament abzielen, wird seit längerem intensiv diskutiert. Die von Brandenburg und Thüringen verabschiedeten Paritätsgesetze wurden jedoch jeweils für nichtig erklärt. Dies nimmt der Autor zum Anlass und untersucht in grundlegender Weise die Zulässigkeit paritätischer Vorgaben für die Kandidatenaufstellung für Parlamentswahlen aus (bundes-)verfassungsrechtlicher Sicht. Neben einem Blick auf Alternativen im europäischen Ausland betrachtet der Autor zunächst die tatsächlichen Geschlechterverhältnisse in den Parlamenten und Parteien und legt Regelungsmöglichkeiten dar, mit denen eine Annäherung an das Ziel paritätisch besetzter Parlamente gelingen könnte. Den Schwerpunkt bildet die Untersuchung dieser Regelungen auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit, nicht ohne dabei immer wieder einen Vergleich mit parteiinternen geschlechterbezogenen Vorgaben zu ziehen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung in die Thematik
2. Hintergründe einer paritätischen Besetzung von Parlamenten
Politischer und geschichtlicher Hintergrund - Abgrenzung zu paritätischen bzw. quotalen parteiinternen Normierungen - Parallele Regelungen im Ausland
3. Inhalt und Regelungstechnik eines Paritätsgesetzes
Ausgangsbefund - Gesetzestechnischer Ansatz eines Paritätsgesetzes
4. Verfassungsrechtliche Prüfung
Verfassungstheoretischer Hintergrund paritätischer Vorgaben für die Kandidatenaufstellung - Paritätische Vorgaben für die Kandidatenaufstellung und die grundgesetzliche Konzeption repräsentativer Demokratie - Gesamtergebnis
Zusammenfassung
Literatur- und Sachverzeichnis
Über den Autor / die Autorin
Valentin Heimerl studierte von 2012 bis 2017 Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Anschließend war er von 2017 bis 2022 Doktorand und Akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht von Prof. Dr. Christian Seiler. Seine Promotion wurde durch ein Promotionsstipendium der Hanns-Seidel-Stiftung gefördert. Von April 2021 bis April 2023 absolvierte Herr Heimerl sein Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Tübingen und ist aktuell für ein LLM-Studium an der Universität von Durham. Seit dem Sommersemester 2023 ist er Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen.