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Atomrecht - Atomgesetz und Ausstiegsgesetze

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Das neue RechtMit der 19. Novelle des Atomgesetzes wurde der Atomausstieg zum 15. April 2023 vollzogen. Doch die Betreiberpflichten gelten weiter, vom beendeten Betrieb über die Stilllegung bis hin zur Lagerung.Die Neuauflage des NK-AtomrechtDie 2. Auflage des hochgelobten NomosKommentars erläutert die Regelungen

  • zur befristeten Laufzeitverlängerung
  • insbesondere zur weiteren Sicherung des AKW-Betriebs
  • zur finanziellen Entschädigung der AKW-Betreiber.Aktuell berücksichtigt dabei:
  • 19. AtG-Novelle - Laufzeitverlängerung für die letzten drei AKWs
  • 18. AtG-Novelle - Finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen
  • 17. AtG-Novelle - Nukleare Sicherung von Atomkraftwerken, Zwischenlagern und TransportenÜbergreifend werden sowohl der Ausstieg als auch die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail dargestellt und die Regelungszusammenhänge offengelegt. Die sich neu stellenden unions- und verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für Punkt behandelt.Mit den Neuregelungen gewinnen die Ausstiegsgesetze (EntsorgFondsG, EntsorgÜbG, TransparenzG, NachhG) noch mehr an Bedeutung. Die Neuauflage bringt sämtliche Kommentierungen auch hierzu auf den aktuellen Stand.Die Autor:innen sind Expert:innen ihres Fachs:Judith Bongartz, Rechtsanwältin, Essen | Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Alexander Dietzel, Rechtsanwalt, Berlin | Gregor Franßen, EMLE (Madrid), Rechtsanwalt, Essen | Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen University | Prof. Dr. Daniel Graewe, LL.M., HSBA Hamburg School of Business Administration, Hamburg | Dr. Michéle John, Rechtsanwältin, Hamburg | Prof. Dr. Tobias Leidinger, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr.-Ing. Heinz Roland Neumann, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Hannover | Dr. Christian Raetzke, Rechtsanwalt, Leipzig | Prof. Dr. Gerhard Roller, Technische Hochschule Bingen, Bingen am Rhein | Dr. Marc Ruttloff, Rechtsanwalt, Berlin/Stuttgart | Dr. Tobias Thienel, LL.M. (Edinburgh), Rechtsanwalt, Kiel | Dr. Laurence Westen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt, Hamburg
  • Zusammenfassung

    Das neue Recht
    Mit der 19. Novelle des Atomgesetzes wurde der Atomausstieg zum 15. April 2023 vollzogen. Doch die Betreiberpflichten gelten weiter, vom beendeten Betrieb über die Stilllegung bis hin zur Lagerung.

    Die Neuauflage des NK-Atomrecht
    Die 2. Auflage des hochgelobten NomosKommentars erläutert die Regelungen
    zur befristeten Laufzeitverlängerung
    insbesondere zur weiteren Sicherung des AKW-Betriebs
    zur finanziellen Entschädigung der AKW-Betreiber.

    Aktuell berücksichtigt dabei:
    19. AtG-Novelle – Laufzeitverlängerung für die letzten drei AKWs
    18. AtG-Novelle – Finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen
    17. AtG-Novelle – Nukleare Sicherung von Atomkraftwerken, Zwischenlagern und Transporten

    Übergreifend werden sowohl der Ausstieg als auch die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail dargestellt und die Regelungszusammenhänge offengelegt. Die sich neu stellenden unions- und verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für Punkt behandelt.

    Mit den Neuregelungen gewinnen die Ausstiegsgesetze (EntsorgFondsG, EntsorgÜbG, TransparenzG, NachhG) noch mehr an Bedeutung. Die Neuauflage bringt sämtliche Kommentierungen auch hierzu auf den aktuellen Stand.

    Die Autor:innen sind Expert:innen ihres Fachs:
    Judith Bongartz, Rechtsanwältin, Essen | Dr. Olaf Däuper, Rechtsanwalt, Berlin | Dr. Alexander Dietzel, Rechtsanwalt, Berlin | Gregor Franßen, EMLE (Madrid), Rechtsanwalt, Essen | Prof. Dr. Walter Frenz, RWTH Aachen University | Prof. Dr. Daniel Graewe, LL.M., HSBA Hamburg School of Business Administration, Hamburg | Dr. Michéle John, Rechtsanwältin, Hamburg | Prof. Dr. Tobias Leidinger, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr.-Ing. Heinz Roland Neumann, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Hannover | Dr. Christian Raetzke, Rechtsanwalt, Leipzig | Prof. Dr. Gerhard Roller, Technische Hochschule Bingen, Bingen am Rhein | Dr. Marc Ruttloff, Rechtsanwalt, Berlin/Stuttgart | Dr. Tobias Thienel, LL.M. (Edinburgh), Rechtsanwalt, Kiel | Dr. Laurence Westen, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Ulrich Wollenteit, Rechtsanwalt, Hamburg

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