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Die Autorin überprüft das deutsche Strafrecht auf seine Eignung zur Erfassung einer Kriminalitätsform, die in der angloamerikanischen Rechtswissenschaft als »Image-based sexual abuse« bezeichnet wird und zu deren Erscheinungsformen diverse bildbasierte sexualisierte Belästigungen (z. B. Sextortion, Upskirting, Revenge Porn) zählen. Die Abhandlung unternimmt eine phänomenologische und strafrechtsdogmatische Betrachtung des sog. Image-based sexual abuse und zeigt auf diese Weise Unzulänglichkeiten bei der gegenwärtigen Strafbarkeit von bildbasierten sexualisierten Belästigungen nach dem deutschen Strafrecht auf. Gemessen an verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und empirischen Leitlinien, empfiehlt die Autorin einen
184k StGB-E (Bildbasierte sexualisierte Belästigung). Dieser normiert einen einheitlichen Straftatbestand gegen diverse bildbasierte sexualisierte Belästigungen und berücksichtigt eine Verknüpfung mit häufigen Begleithandlungen (wie z. B. Hacking, Doxing) strafschärfend.
Inhaltsverzeichnis
Einführung1. Phänomenologische Betrachtung des Image-based sexual abuseSprachliche Annäherung - Erscheinungsformen des IBSA - Empirische Erkenntnisse zu IBSA -Ergebnisse und Definition des IBSA2. Strafrechtliche Betrachtung des Image-based sexual abuseWeltweite Reformbestrebungen - Kontextbezogene Systematisierung des IBSA und Definition der Bildaufnahmearten - Gegenwärtige Strafbarkeit des IBSA in Deutschland - Strafbarkeit von Begleithandlungen - Strafbarkeit von Begleiterscheinungen beim Opfer - Strafbarkeit des Portalbetreibers3. Bewertung der Strafrechtslage de lege lata und Entwurf de lege ferendaStrafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit des IBSA - Unzulängliche Abstimmung des gegenwärtigenRechtsschutzsystems - Entwurf eines
184k StGB-E (Bildbasierte sexualisierte Belästigung)4. SchlussbetrachtungLiteratur-, Internetseiten- und Stichwortverzeichnis
Über den Autor / die Autorin
Jessica Greif studierte Rechtswissenschaften in Augsburg mit universitärem Schwerpunkt auf Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht. Nach der Ersten juristischen Prüfung 2019 folgte bis 2022 die Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Promotionsbegleitend war sie als Korrektorin von strafrechtlichen Klausuren und als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer auf das Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei in Augsburg tätig. Seit Oktober 2021 ist sie Rechtsreferendarin im Oberlandesgerichtsbezirk München.
Bericht
»Der auch als E-Book erhältliche 'Band 403 der Schriften zum Strafrecht' [...] stellt eine wahre Fundgrube für die im IT-Strafrecht Tätigen dar: eine uneingeschränkte Leseempfehlung!« Prof. Dr. Clemens Thiele, in: jusIT, 1/2023 »Durch ihre Arbeit zur 'Strafbarkeit von bildbasierten sexualisierten Belästigungen - Eine phänomenologische und strafrechtsdogmatische Betrachtung des sog. Image-based sexual Abuse' zählt die Verfasserin Dr. Jessica Greif zu den ersten Rechtswissenschaftler*innen innerhalb Deutschlands, die sich ausgewählten Erscheinungsformen des Gesamtphänomens der bildbasierten sexualisierten Gewalt vertieft widmen. Sie trägt damit bedeutend zu einem strafrechtlichen Bewusstsein des Phänomens bei und setzt wichtige Impulse für nachfolgendeUntersuchungen.« Jacqueline Sittig, in: Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes, 1/2024