Mehr lesen
Der IT-Einsatz birgt neuartige Sicherheitsherausforderungen. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz und dem Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2016/1148 wurde die neue Rechtsmaterie der Pflichten zur IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen geschaffen. Die Untersuchung analysiert diese und ordnet sie in verfassungs- wie unionsrechtliche Zusammenhänge ein. Die zentralen Begriffe der IT-Sicherheit und der Kritischen Infrastrukturen werden geklärt und die Pflichten zur IT-Sicherheit anhand Regelungsstruktur und -gegenstand als Risikosteuerungsrecht und Schnittmenge verschiedener Rechtsmaterien qualifiziert. Den Infrastrukturbetreibern wird die Gewährleistung der IT-Sicherheit durch eine zentrale Sicherungspflicht und ergänzende Nachweis- und Meldepflichten auferlegt. Zugleich wird ihnen ein Raum der Eigenverantwortung belassen. Im Zusammenwirken der Betreiber mit dem BSI gewährleistet der Pflichtenkanon die IT-Sicherheit auf einem einheitlichen Niveau und ist zugleich für eine Dynamisierung offen.
Inhaltsverzeichnis
Einführung1. IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen als HerausforderungSicherheitsherausforderungen durch den Einsatz von IT - Klärung der zentralen Begriffe - Rechtssystematische Einordnung2. IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen zwischen staatlicher Verantwortung und privater PflichtigkeitObjektiv-rechtliche Grundlagen der Betreiberpflichten zur IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen im Verfassungs- und Unionsprimärrecht - Betreiberpflichten als Ausfluss privater Pflichtigkeit3. Die normative Gewährleistung der IT-SicherheitPersonelle Begrenzungen der Pflichten zur Gewährleistung der IT-Sicherheit - Die Pflichten zur Gewährleistung der IT-Sicherheit - Die Rolle des BSI - Verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit der Inpflichtnahme Privater4. SchlussbetrachtungZusammenführung - ThesenLiteraturverzeichnisSachregister
Über den Autor / die Autorin
Christoph Freimuth studierte nach dem Abitur ab 2011 an der Universität Bayreuth Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung. Nach der ersten juristischen Prüfung 2016 war er bis 2018 als Geschäftsführer der Forschungsstelle für Wirtschafts- und Medienrecht sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Möstl an der Universität Bayreuth tätig. Seit Oktober 2017 absolviert Christoph Freimuth das Referendariat im Bezirk des OLG Bamberg.