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Excerpt from Das Wormser Konkordat im Deutschen Staatsrecht: Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde Genehmigt von der Philosophischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin
So häufig das Wormser Konkordat den Gegenstand historischer Forschung gebildet hat, die Frage nach der Tragweite der Vereinbarungen, die in ihm' getroffen wurden, ist erst neuerdings zur Sprache gebracht worden. Dietrich' Schäfer, Zur Beurteilung des Wormser Konkordats,1 hat auf den Unterschied hingewiesen, der iwischen der Abfassung der beiden den Vertrag bildenden Urkunden besteht, fest gestellt dass das päpstliche Diplom' seinem Wortlaut nach die dem' Kaiser zugestanden'en Rechte nur für die Lebens zeit der Vertrag_schliessenden gewährte, und in eingehen der Untersuchung bestätigt gefunden, dass die Kirch'enpolitik des 12. Jahrhunderts eine Beachtung dieser Rechte nicht kennt. Die Abhandlung führt so zu dem allgemeinen Er gebnis, dass es irrig ist, das Wormser Konkordat als Grund lage der weiteren Entwicklung. Der staatkirchlichen Be ziehungen im Deutschen Reiche zu betrachten, es als Reichs grundgesetz zu bewerten (s. 84ff.)
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