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Standesbeamte, Verwaltungsbeamte und Angestellte der Kommunalverwaltungen nehmen auch archivarische Aufgaben wahr. Der vorliegende Leitfaden zur Praxis des Archivrechts hilft, sich in das Archivrecht der jeweiligen Bundesländer einzuarbeiten, erläutert die Grundzüge des Archivrechts und beantwortet erste archivische Fragestellungen.
Jedem Kapitel sind die einschlägigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen vorangestellt.
Thematische Schwerpunkte
- Personenstandsunterlagen und Archiv
- Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten
- Grundbegriffe des Archivwesens
- Entstehung, Verwaltung und Sicherung von Archivgut
- Benutzung der Archive
- Erläuterung der Grundzüge des Archivrechts und Beantwortung erster archivischer Fragestellungen
- Übersichtliche tabellarische Darstellung der einschlägigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen
- Zahlreiche verständnisfördernde Abbildungen
- Fokus auf die standesamtlichen Besonderheiten
Über den Autor / die Autorin
Jost Hausmann ist Oberarchivrat in Koblenz.
Bericht
" Das Werk bietet deutlich mehr als nur einen Enblick in die archivrechtlichen Fragestellungen. Es ist ein Überblick über das Archiv und seine Aufgaben mit einem besonderen Schwerpunkt auf den archivrechtlichen Gegebenheiten. Hausmanns Leitfaden sollte von den sich in der Vorbereitung auf den Archivar befindlichen Anwärtern und Referendaren wenigstens einmal ganz und gar und aufmerksam gelesen werden. Aber auch nach der Ausbildung tut man sich als Archivar mit der Lektüre selbst einen Gefallen um sich noch einmal der organisatorischen und rechtlichen Grundzüge, die den Beruf einrahmen zu vergewissern oder in Erinnerung zu rufen.
Daniel Heimes, Unsere Archive Nr. 62/2018
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