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Die unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte im Arbeitsrecht - Die Auswirkungen der von Hans Carl Nipperdey begründeten Lehre auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

Deutsch · Fester Einband

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Beschreibung

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Die Frage, ob die Grundrechte ausschließlich das Verhältnis zwischen Staat und Bürger prägen, oder auch die Rechtsbeziehungen privater Rechtssubjekte untereinander beeinflussen, hat das juristische Schrifttum bereits vor Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes beschäftigt. Hans Carl Nipperdey war einer der Ersten, die ein sehr weitgehendes Verständnis von der Wirkung der Grundrechte im Zivil- und insbesondere im Arbeitsrecht vertraten. Die Arbeit untersucht in drei Teilen die Entwicklung dieser als Lehre von der unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte bekannt gewordenen Theorie Nipperdeys. Zunächst erfolgt ein Überblick über die Historie der Grundrechte, der mit einer Darstellung des heutigen Grundrechtsverständnisses endet. Im zweiten Hauptteil widmet sich die Untersuchung der Lehre Nipperdeys und insbesondere der Frage, welche Gründe ihre Entstehung gefördert haben. Im dritten Schritt vollzieht der Autor die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bis hin zur Abkehr von der Nipperdey'schen Lehre Mitte der 1980er Jahre nach und untersucht anhand zahlreicher Entscheidungen die maßgeblichen Einflussfaktoren.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt: Zusammenfassung der Entwicklung der Grundrechtsdogmatik - Erarbeitung der Grundlagen der Lehre von der absoluten Wirkung der Grundrechte - Untersuchung der Auswirkungen der Nipperdey'schen Lehre auf die Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte insbesondere des BAG - Nachvollziehung der Entwicklung des Grundrechtsverständnisses im Zivil- und insbesondere arbeitsrechtlichen Schrifttum bis in die Mitte der 1980er Jahre und deren Reflektion in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung.

Über den Autor / die Autorin










Dieter Fabisch wurde 1978 in Röbel/Müritz geboren. Von 1998 bis 2003 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Rostock. Im Anschluss daran absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 2005 erhielt Dieter Fabisch die Zulassung als Rechtsanwalt. Er ist seitdem in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei tätig und seit 2009 dort Partner. Die Dissertation entstand berufsbegleitend und wurde 2010 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Rostock angenommen.

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