Jens Löcher
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Deutsch · Fester Einband
Beschreibung
Die Möglichkeit zwischenmenschliche Beziehungen zu pflegengehört ebenso wie ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen,kulturellen und politischen Leben zu einem menschenwürdigenLeben. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtesformulierten dies wie folgt: "Der unmittelbar verfassungsrechtlicheLeistungsanspruch auf Gewährleistung einesmenschenwürdigen Existenzminimums (...) gewährleistet dasgesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtlicheGarantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen,also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung,Hygiene und Gesundheit (...), als auch die Sicherung derMöglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungenund zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen,kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Menschals Person existiert notwendig in sozialen Bezügen" (BVerfG,09.02.2010, 1 BvL 1/09 Rn. 100)."Diejenigen Menschen, die infolge einer Behinderung von derAusübung dieses Grundrechts ausgeschlossen sind und dieTeilhabe nicht unter zumutbarem Einsatz eigener, insbesonderefinanzieller Mittel ermöglichen können, haben einen Anspruchauf staatliche Leistungen zur Überwindung behinderungsbedingterHürden. Eine herausgehobene Bedeutung habeninsoweit die sozialhilferechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfefür behinderte Menschen. Sie verfolgen insbesondereden Zweck, behinderten Menschen die Teilnahmeam Leben in der Gemeinschaft, die Ausübung eines angemessenenBerufes oder einer anderen Tätigkeit und die Unabhängigkeitvon Pflege zu ermöglichen.Die besondere Bedeutung der Eingliederungshilfeleistungenspiegelt sich in der Anzahl der Leistungsempfänger und derfür sie aufgebrachten Mittel wieder.Im Laufe des Jahres 2014 erhielten 1 396 938 Menschen inder Bundesrepublik Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII.860 489 Menschen - und damit weit mehr als die Hälfte derEmpfänger von Sozialhilfeleistungen (61,59 %) - waren Empfängervon Leistungen der Eingliederungshilfe nach 
 19 Abs.3 SGB XII i.V.m. 
 53 ff. SGB XII. Von den insgesamt28,96 Mrd. Euro, die im Jahr 2014 für Sozialhilfeleistungenbrutto aufgewendet wurden, entfiel ein Anteil von fast 56,5 %(16,35 Mrd. Euro) auf die Eingliederungshilfe für behinderteMenschen.Sozialhilferechtliche Leistungen zur Eingliederung sind sovielfältig wie die behinderungsbedingten Einschränkungen derTeilhabefähigkeit des einzelnen behinderten Menschen. Hierbeisteht das Sozialhilferecht neben einer ganzen Reihe andererLeistungsgesetze, die ähnliche Ziele verfolgen. Für denjenigen,der als Lernender oder Betroffener versucht, sich indieses Gebiet einzuarbeiten, stellen diese Rahmenbedingungenganz besondere Herausforderungen dar.Dieses Buch versucht, dem Leser mehr als nur einen erstenEinblick in das Recht der Eingliederungshilfe zu geben. Anspruchsvoraussetzungenund Leistungen werden ebenso dargestelltwie die Wege zur Abgrenzung der sozialhilferechtlichenLeistungspflicht von der Zuständigkeit anderer Sozialleistungserbringer.Zugleich musste, um den Rahmen eines Lehrbuchs nicht zu sprengen, teilweise auf eine vertiefte Darstellungverzichtet werden. So werden die Wege der Wiederherstellungdes Nachrangs der Sozialhilfe nur recht oberflächlichbeleuchtet.Auch die Darstellung der Zuständigkeit der örtlichen undüberörtlichen Träger der Sozialhilfe für Eingliederungshilfeleistungenwird nur kurz angesprochen, was darin begründetist, dass das SGB XII insoweit lediglich den Rahmen vorgibt,der durch landesrechtliche Regelungen abbedungen wird. DieLandesgesetzgeber haben in so vielfältiger Weise von dieserMöglichkeit Gebrauch gemacht, dass es im Rahmen diesesBuches bei einer Darstellung der Grundzüge bleiben soll.
Inhaltsverzeichnis
I Einführung1. Was eine Behinderung ausmacht2. Teilhabeleistungen3. Leistungserbringer3.1 Unterschiedliche Rehabilitationsträger3.2 Wege aus dem DschungelII Stellung des Sozialhilferechts und Grundprinzipien1. Einführung2. Sozialhilferechtliche Grundprinzipien2.1 Menschenwürde2.2 Das Nachrangprinzip2.2.1 Inhalt und Reichweite2.2.2 Gesetzliche Rentenversicherung2.2.3 Gesetzliche Unfallversicherung2.2.4. Arbeitsförderung2.2.5 Landesschulrecht2.2.6 Kinder- und Jugendhilfe2.2.7 Soziale Pflegeversicherung2.2.8 Konkurrierende Sozialhilfeleistungen2.2.9 Eingliederungshilfe und Betreuung2.3 Kenntnisgrundsatz2.4 Individualisierungsgrundsatz2.5 Wunschrechte2.6 Leistungsformen2.6.1 Geld-, Sach- und Dienstleistungen2.6.2 Das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis2.6.2.1 Erster Schenkel des Dreiecks2.6.2.2 Zweiter Schenkel des Dreiecks2.6.3.3 Dritter Schenkel des DreiecksIII Sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe undSGB IX1. Gesetzliche Verknüpfung2. Schnellstmögliche Zuständigkeitsklärung3. Die praktischen AuswirkungenIV Die UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK)V Anspruchsvoraussetzungen für sozialhilferechtliche Leistungen zur Eingliederung behinderterMenschen1. Anspruchsberechtigte Personenkreise1.1 Behinderter Mensch1.2 Wesentliche Behinderung1.2.1 Einführung1.2.2 Körperlich wesentlich behinderte Menschen1.2.3 Geistig wesentlich behinderte Menschen1.2.4 Seelisch wesentlich behinderte Menschen1.2.5 Andere wesentlich behinderte Menschen1.2.6 Nicht wesentlich behinderte Menschen1.3 Von einer wesentlichen Behinderung bedrohtePersonen1.4 Sonstige behinderte Menschen2. Aussicht auf Beseitigung der Behinderung bzw.Beseitigung oder Milderung der Behinderungsfolgen3. Wirtschaftliche Situation3.1 Das Prinzip der Zumutbarkeit3.2. Einkommensberücksichtigung3.2.1 Grundbetrag3.2.2 Unterkunftskosten3.2.3 Familienzuschlag3.3 Einkommen oberhalb der Einkommensgrenze3.3.1 Angemessener Umfang3.3.2 Höchstgrenze bei Blinden und Schwerstpflegebedürftigen3.3.3 Besondere Belastungen3.4 Einsatz von Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze3.4.1 Zweckidentische Leistungen3.4.2 Geringfügiger Bedarf3.4.3 Überschusseinkommen3.5 Aufenthalt in einer stationären EinrichtungVI Leistungen der Eingliederungshilfe1. Bedarf2. Allgemeines zu den Leistungen der Eingliederungshilfe2.1 Einführung2.2 Notwendigkeit der Eingliederungsmaßnahme2.3 Teil- oder vollstationäre Leistungen3. Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft3.2 Heilpädagogische Leistungen für nicht eingeschulteKinder3.3 Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse undFähigkeiten3.4 Hilfen zur Förderung der Verständigung mitder Umwelt3.5. Hilfen im Zusammenhang mit einer Wohnung3.6 Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreutenWohnmöglichkeiten3.7 Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichenund kulturellen Leben3.7.1 Hilfen zur Förderung der Begegnung und desUmgangs mit nichtbehinderten Menschen3.7.2 Hilfen zum Besuch von Veranstaltungen oderEinrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltungoder kulturellen Zwecken dienen3.7.3 Bereitstellung von Hilfsmitteln, die der Unterrichtungüber das Zeitgeschehen oder über kulturelleEreignisse dienen3.8 Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung,Ausbildung und Berufstätigkeit3.9 Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenenBeruf3.10 Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemesseneTätigkeit3.11 Hilfe in einer sonstigen Beschäftigungsstätte3.12 Nachgehende Hilfen3.13 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation3.13.1 Ziel der Leistung3.13.2 Leistungen3.13.3 Abgrenzung zu vorrangigen Leistungsträgern3.13.4 Vorrangige Sozialhilfeansprüche3.14 Hilfsmittel3.15 Leistungen zur beruflichen Rehabilitation3.16 Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)3.16.1 Eingangsverfahren3.16.2 Berufsbildungsbereich3.16.3 Arbeitsbereich3.16.4 Förder- und Betreuungsbereich3.16.5 Mittagessen in einer Werkstatt für behinderteMenschen3.16.6 Vergütung der Tätigkeit in einer Wer
Produktdetails
| Autoren | Jens Löcher | 
| Verlag | Verlag für Verwaltungswissenschaft | 
| Sprache | Deutsch | 
| Produktform | Fester Einband | 
| Erschienen | 01.10.2018 | 
| EAN | 9783942731447 | 
| ISBN | 978-3-942731-44-7 | 
| Seiten | 158 | 
| Abmessung | 181 mm x 209 mm x 8 mm | 
| Gewicht | 218 g | 
| Serien | 
Forschung und Lehre für die Verwaltungspraxis Forschung und Lehre für die Verwaltungspraxis  | 
| Thema | 
Sozialwissenschaften, Recht,Wirtschaft
> Recht
> Arbeits-, Sozialrecht
 | 
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