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In Deutschland sind hauptsächlich zwei Verfahren zum Nachweis des Frostwiderstands üblich. Eine äußere Schädigung kann über das Würfelverfahren simuliert werden. Die Erfassung der äußeren und der inneren Schädigung ist mit dem CIF-Verfahren möglich. Ziel dieses Forschungsvorhabens war es, Korrelationen zwischen den Abwitterungsmengen im Würfelverfahren und inneren Gefügeschädigungen im CIF-Verfahren zu finden, um anschließend die Regelungen zur Frost-Prüfung im Rahmen von Zulassungen zu überarbeiten und zu vereinheitlichen. Anhand einer Korrelation des bisher üblichen Würfelverfahrens mit dem CIF-Verfahren könnte die umfangreiche Datenbasis aus vorangegangenen Zulassungsversuchen weiter für die Bewertung des Frostwiderstands genutzt werden. Es wurden Standardbetone mit unterschiedlichen Zementen mit w/z-Wert = 0,60 bzw. 0,50 und Zementgehalten von 300 bzw. 320 kg/m hoch 3 hergestellt. Zusätzlich wurden ein Beton mit Steinkohlenflugasche sowie vier Sonderbetone geprüft, zwei selbstverdichtende Betone (ein SVB mit SFA und ein SVB mit KSM), ein Massenbeton und ein Vergussmörtel. Von allen Betonen wurden die Frischbetonkenndaten, die Druckfestigkeiten sowie der Frostwiderstand nach dem Würfel- bzw. CIF-Verfahren bestimmt. Hauptaugenmerk der Auswertung lag darin, eine Korrelation der Ergebnisse der Untersuchungen nach dem Würfelverfahren von Betonen mit w/z = 0,60 und Zementgehalten von 300 kg/m hoch 3 mit denen des CIF-Verfahrens von Betonen mit w/z = 0,50 und Zementgehalten von 320 kg/m hoch 3 zu finden. Diese Korrelation zwischen den Abwitterungsmengen der Würfel und der inneren Gefügeschädigung der CIFProbekörper wurde für normgerecht, mit verschiedenen Zementen zusammengesetzte Standardbetone nachgewiesen. Hierfür wurden beim Würfelverfahren das Annahmekriterium von max. 10 Proz. Abwitterungen nach 100 FTW und beim CIF-Verfahren das Annahmekriterium eines max. Abfalles des rel. dyn. E-Moduls von 40 Proz. nach 56 FTW herangezogen. Betone, die nach dem Würfelverfahren einen sehr hohen Frostwiderstand aufwiesen, wiesen i.d.R. auch nach dem CIF-Verfahren einen hohen Frostwiderstand auf. Bei den sehr mehlkornreichen Sonderbetonen bestand diese Korrelation aber nicht. Diese Betone zeigten im Würfelverfahren zwar sehr geringe Abwitterungen, wiesen aber im CIF-Verfahren so große innere Gefügeschädigungen auf, dass sie bei einer Auswertung nach 56 FTW als nicht frostbeständig eingestuft werden müssten. Bei einer Beurteilung nach dem Merkblatt der Bundesanstalt für Wasserbau, das als Abnahmekriterium einen Abfall des rel. dyn. E-Moduls von max. 25 Proz. nach 28 FTW vorsieht, sind sie allerdings als frostbeständig einzustufen. Diese Ergebnisse zeigen, wie wichtig es ist, ein Annahmekriterium für das CIF-Verfahren für alle Betone, aber insbesondere für Sonderbetone festzulegen.