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Besondere Leistungen bei der Planung von Ingenieurbauwerken nach Teil 3 Abschnitt 3, § 41 Nr. 6 (konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen) und Nr. 7 (sonstige Einzelbauwerke ausgenommen Gebäude und Freileitungsmaste) HOAI 2013 - Hrsg.: AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.

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Beschreibung

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AHO 7: In einem ausführlichen Leistungskatalog werden die Besonderen Leistungen aufgelistet, die im Geltungsbereich des Teils 3, Abschnitt 3,
41 Nr. 6 und 7 HOAI anfallen können. Darüber hinaus sind weitere Leistungen aufgenommen, die im Vorfeld oder im Nachgang der Objektplanung Ingenieurbauwerke notwendig werden können. Die aufgeführten zusätzlich zu vergütenden Leistungen entstammen den Anforderungen an die tägliche Arbeit der Objektplaner für Ingenieurbauwerke.Die einzelnen Leistungen enthalten auch Angaben zur Bewertung des Honorars, soweit dies für sinnvoll erachtet wird.Der gesamte Planungsprozess lässt sich mit diesem ausführlichen Leistungskatalog für alle an der Planung Beteiligten transparenter darstellen und hilft, die Planungsqualität nachhaltig zu sichern.

Inhaltsverzeichnis

Aus dem Inhalt: - Wichtige Hinweise zu den Grundleistungen und Besonderen Leistungen nach HOAI 2013- Besondere Leistungen vor Beginn der Leistungsphasen- Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 1 bis 9- Besondere Leistungen vor Beginn bzw. nach dem Ende der Leistungsphasen

Über den Autor / die Autorin










Autoreninfo: Herausgegeben vom AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.
Erarbeitet von der AHO-Fachkommission ¿Ingenieurbauwerke/Tragwerksplanung¿.

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