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Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
mit einer Kommentierung von Otto Bernhardt
Gesetze und Materialien
Am 18.06.2009 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütungen (VorstAG) beschlossen.
Anhand der Finanzmarktkrise hat sich gezeigt, dass kurzfristig ausgerichtete Vergütungsinstrumente Anreize zu fehlerhaftem Verhalten setzen. Werden die Entscheidungen im Management nur anhand kurzfristiger Parameter getroffen und dabei unverantwortliche Risiken eingegangen, so kann dies das nachhaltige Wachstum des Unternehmens existenziell gefährden.
Ziel der Gesetzesvorlage ist es, die Anreize in der Vergütungsstruktur für Vorstandsmitglieder in Richtung einer nachhaltigen und auf Langfristigkeit ausgerichteten Unternehmensführung zu stärken. Zugleich wird die Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats für die Ausgestaltung der Vorstandsvergütung gestärkt und konkretisiert sowie die Transparenz der Vorstandsvergütung gegenüber den Aktionären und der Öffentlichkeit verbessert.
Inhaltsverzeichnis
Aus dem Inhalt: In dieser Textausgabe stellen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen und Materialien, die zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung erlassen worden sind, mit einer Kommentierung des Finanzpolitikers Otto Bernhardt zusammen.
Über den Autor / die Autorin
Otto Bernhardt, MdB, ist finanzpolitischer Sprecher der Unionsfraktion und Leiter der Koalitionsarbeitsgruppe zum Thema Managergehälter.