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Internationale Kindesentführung - Instrumente und Verfahren zur Konfliktlösung unter Berücksichtigung der Mediation

Deutsch · Taschenbuch

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Beschreibung

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Die internationale Staatengemeinschaft hat sich in mehreren völkerrechtlichen Verträgen für den besonderen Schutz der Kinder ausgesprochen. Werden Kinder im Zuge eines (Ehe-)Konfliktes von einem Elternteil gegen den Willen des anderen Elternteils ins Ausland verbracht, spricht man von einer Entführung. Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) regelt Rückführungsverfahren seit nunmehr fast 30 Jahren erfolgreich. Im März 2005 traten die EG-VO Nr. 2201/2003 (sog. Brüssel IIa VO) und das dazu gehörige nationale Durchführungsgesetz zum Internationalen Familienrecht (IntFamRVG) in Kraft. Es ist Ziel der Brüssel IIa VO, das HKÜ-Verfahren noch einfacher und effektiver zu gestalten. Die Auswirkungen der Brüssel IIa VO und des IntFamRVG auf das HKÜ-Verfahren sind Gegenstand dieser Arbeit, in der ein internationales und ein innereuropäisches HKÜ-Verfahren miteinander verglichen und bewertet werden. Die dargestellten Verfahren sind jeweils Gerichtsentscheidungen nachempfunden. Abschließend wird Mediation als viel versprechende Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktlösung in Entführungsfällen dargestellt und analysiert.

Inhaltsverzeichnis

Aus dem Inhalt: Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ), die VO (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel IIa VO) und das Internationale Familienrechtsverfahrensgesetz (IntFamRVG) - Europäisches Familienrecht - Widerrechtliches Verbringen des Kindes ins Ausland - Durchführung eines HKÜ-Verfahrens auf internationaler Ebene - Durchführung eines Verfahrens auf innereuropäischer Ebene - Kindesanhörung - Eilgebot - Anerkennung und Vollstreckung - Zweiteilung der HKÜ-Staaten - Mediation in Entführungsfällen.

Über den Autor / die Autorin










Die Autorin: Isabel Pape, geboren 1979; Rechtswissenschaftliches Studium in Berlin und Genf; Erwerb des Certificat de droit transnational 2003; Erstes juristisches Staatsexamen in Berlin 2005; Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin 2009; Referendariat im Bezirk des Kammergerichts Berlin.

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