vergriffen

Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen: §§ 1616-1625 - Kindesname, Eltern-Kind-Verhältnis

Deutsch · Fester Einband

Beschreibung

Mehr lesen

Der Schwerpunkt des aktuellen Bandes ist vor allem die weitgehende Neubearbeitung des Kindesnamensrechts einschließlich des Vornamensrechts (

1616-1618) unter Berücksichtigung aktueller Entscheidungen des BVerfG und zahlreicher Einzelfragen. Daneben werden aber auch die Vorschriften über die Dienstpflicht der Kinder (

1616 f.) und Ausstattungen (

1624, 1625) kommentiert. Mit der dem Staudinger eigenen Gründlichkeit werden Rechtsprechung und Literatur umfassend ausgewertet. Dieser Band ist unverzichtbar für Standesbeamte, Familienrichter und Anwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht.

Über den Autor / die Autorin

Helmut Engler, Jahrgang 1929, aufgewachsen in Berlin, nach Lehre und Abschluß eines Fachschulstudiums tätig bis zum 65. Lebensjahr als Optometrist (staatl. gepr. Augenoptiker und Augenoptikermeister). Mitglied ornithologischer Gesellschaften und Vereinigungen, unterstützt weltweite Naturschutzaufgaben; beobachtet Vögel und deren Verhalten. Veröffentlichung mehrer Fachbeiträge - vorzugsweise über Teichrallen.

Bericht

"Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die vorliegende Kommentierung die
1616-1625 einschließlich des Vornamensrechts umfassend, klar und übersichtlich strukturiert und wissenschaftlich auf hohem Niveau behandelt und dabei die praktische Umsetzung gerade in Zweifelsfällen im Auge behält."Karl August von Sachsen Gessaphe in: FamRZ 8/2008

Kundenrezensionen

Zu diesem Artikel wurden noch keine Rezensionen verfasst. Schreibe die erste Bewertung und sei anderen Benutzern bei der Kaufentscheidung behilflich.

Schreibe eine Rezension

Top oder Flop? Schreibe deine eigene Rezension.

Für Mitteilungen an CeDe.ch kannst du das Kontaktformular benutzen.

Die mit * markierten Eingabefelder müssen zwingend ausgefüllt werden.

Mit dem Absenden dieses Formulars erklärst du dich mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden.