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1. Der Gegenstand des internationalen Privatrechts. v. BAR: 13ff. - JITTA, Jos. : La methode du droit internat. prive (1890, La Raye) 32ff. - ZITELMANN: I Iff. - FRANKENSTEIN: 128ff. - GIESKER ZELLER: Die Rechtsanwendbarkeitsnormen, 1914. - KAHN: I 255ff. - GUTZ WILLER: 1535 ff. - ARMINJON : L' objet et la methode du droit into prive. Ree. d. Cours 1928 I 433ff. - ARMINJON: Genter Rev. 56 (1929) 680ff. - RAAPE: IPR 1 ff. - FICKER: Grundfragen des interlokalen Rechts, 1952. Verwirklicht sich in Deutschland ein Tatbestand (eine Vereinbarung, eine Korperverletzung, eine Geburt, ein Todesfali usw. ), an welchem nur Deutsche mit deutschem W ohnsitz beteiligt sind, wird auf Grund eines solchen Tatbestandes eine Wirkung (z. B. Erfiillung) in Deutschland erwartet und wird vor einem deutschen Gericht ein Rechtsstreit ein geleitet, so wird niemand erwahnen, daB deutsches Recht (ProzeBrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht usw. ) anzuwenden ist: die Frage nach dem anwendbaren Recht entsteht nicht, weil die Antwort ein der an dem Tatbestand Be Gemeinplatz ware. Anders, wenn einer teiligten Auslander ist oder im Ausland seinen Wohnsitz hat, oder wenn der Tatbestand sich ganz oder teilweise im Auslande ereignet oder dort seine Wirkungen eintreten solien, oder wenn im Ausland auf Grund eines rein inlandischen Tatbestandes geklagt wird oder geklagt worden ist. Bei sol chen Leben8verhiiltni88en mit A usland8berilhrung laBt sich die Frage, welche Rechtsfolge der Tatbestand hat, erst beantworten, wenn zuvor festgestelit ist, welcher Rechtsordnung die Antwort auf jene Frage zu entnehmen ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Der Gegenstand des internationalen Privatrechts.-
2. Staatliches und überstaatliches internationales Privatrecht.-
3. Internationales Privatrecht und Völkerrecht.-
4. Geschichtlicher Überblick.-
5. Die Entwicklung im 19. und im 20. Jahrhundert.-
6. Staatliche Kollisionsnormen und Staatsverträge.-
7. Literatur des internationalen Privatrechts.- Erstes Buch. Allgemeine Lehren.-
8. Die nationalen Kollisionsnormen. Ihre Arten. Lücken.-
9. Die Anknüpfungsbegriffe.-
10. Insbesondere Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Herkunftsort.-
11. Scheinbare Gleichheit der Anknüpfungsbegriffe.-
12. Fraudulose Anknüpfungen (Anknüpfungen in der Absicht der Gesetzesumgehung).-
13. Die Einordnung der Rechtssätze ("Qualifikationen").-
14. Die Vorbehaltsklausel (ordre public).-
15. Rückverweisung und Weiterverweisung ("Renvoi").-
16. Ausländische Kollisionsnormen bei der Beantwortung von Inzident-(Vor-)Fragen.-
17. Der Grundsatz der größeren Nähe.-
18 Die Anwendung ausländischen Privatrechts.-
18.a. Interlokales Recht.- Zweites Buch. Die besonderen Lehren.- 1. Abschnitt: Personenrecht.- 2. Abschnitt: Die allgemeine Rechtsgeschäftslehre.- 3. Abschnitt: Der Schutz der Rechte.- 4. Abschnitt: Obligationenrecht.- 5. Abschnitt: Sachenrecht.- 6. Abschnitt: Familienrecht.- 7. Abschnitt: Erbrecht.- Verzeichnis der Gesetze.