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Die Rigidit t im Arbeitsrecht nimmt zu. Das beginnt bei der Einstellung. Hier f hren das AGG und die angek ndigte BDSG-Novelle zu einer dramatischen Verrechtlichung. Wie kann das Personal trotzdem diskriminierungsfrei ausgew hlt werden? Wie lassen sich F higkeiten und Fertigkeiten von Bewerbern rechtssicher beurteilen? Was gilt f r "background-checks", mit denen ihr soziales Umfeld aufgehellt werden soll?Auch die Vertragsgestaltung sieht sich vor gr erer Rigidit t. Seit der Schuldrechtsreform stehen Klauseln aller Art auf dem Pr fstand. Wie l sst sich vor diesem Hintergrund die geschuldete T tigkeit transparent, angemessen und doch flexibel regeln? Kann eine Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall vereinbart werden? Wie steht es mit flexiblen Verg tungsregeln nach dem Erfolg (Zielvereinbarungen und Zielvorgaben)?Zuweilen entf llt Rigidit t auch wieder. Dann muss die neu gewonnene Flexibilit t sinnvoll geordnet werden. Das gilt z.B. f r das Tarifrecht, wo nach der Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit praxistaugliche Regelungen f r den tarifpluralen Betrieb entwickelt werden m ssen. Und auch f r das Ausscheiden aus Altersgr nden hei t es, flexiblere Regeln zu finden, da starre Altersgrenzen in Konflikt mit dem AGG und den ihm zugrundeliegenden EG-Richtlinien geraten k nnen.Dass sich Unternehmen in die Zeitarbeit fl chten, verwundert wenig. Aber ist die Besch ftigung von Leiharbeitnehmern der K nigsweg aus arbeitsrechtlicher Rigidit t? Wo lauern neue Gefahren? Wie lassen sich Fallstricke vermeiden?Die Beitr ge: Datenschutz, Diskriminierungsschutz, Compliance - Wie frei ist der Arbeitgeber bei der Einstellung? (RA Reiner Gr ning, Head of Labor Law and Legal, BASF SE, Ludwigshafen), T tigkeitsregelungen: Transparent, angemessen und doch flexibel (Prof. Dr. Ulrich T dtmann, Universit t Mannheim), Die Arbeitszeit richtet sich nach dem Arbeitsanfall (RA Marcus Bodem, Kanzlei ECOVIS HMW, Berlin), Flexible Verg tung nach Erfolg (Pr sArbG Frank Woitaschek, Frankfurt), Neue Freiheiten Bezugnahmeklauseln f r den tarifpluralen Betrieb (RiBAG Malte Creutzfeld, Erfurt), Ausscheiden aus Altersgr nden: rigide oder flexibel? (Prof. Dr. Raimund Waltermann, Universit t Bonn), Zeitarbeit: K nigsweg aus arbeitsrechtlicher Rigidit t? (RA Dr. Mark Lembke, LL. M. (Cornell), Kanzlei Greenfort Frankfurt).
Über den Autor / die Autorin
Frank Maschmann ist ordentlicher Professor an der Universität Mannheim. Zuvor arbeitete er als Mitarbeiter der Siemens AG in der Abteilung Betriebsverfassungsrecht, Restrukturierungen und war Privatdozent an der Universität Passau. Er ist u.a. Autor eines zweibändigen Lehrbuchs zum Arbeitsrecht sowie zahlreicher arbeits- und sozialrechtlicher Fachartikel.