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Als Fachmann im Medizinrecht müssen Sie nicht nur in Ihrem Kerngebiet stets aktuell informiert sein, sondern auch Randgebiete sicher beherrschen. Das erwarten Ihre Mandanten von einer perfekten Beratung. Dabei sind viele Fachbücher wenig praxisnah, oftmals wissenschaftlich aufgebläht oder wegen der häufigen Reformen veraltet.
Die demnächst erscheinende 2. Auflage des Handbuchs Medizinrecht bietet Ihnen genau das, was Sie für Ihre medizinrechtlichen Mandate benötigen! Denn nur hier finden Sie auch wichtige Randgebiete wie das Steuerrecht, die ambulanten Pflegedienste, die Rehabilitation oder auch das Recht der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung. Nur so können Sie wirklich sicher sein, Ihre Mandanten 100%ig und umfassend beraten zu können.
Achten Sie auf Aktualität! Wichtige Gesetzesänderungen, wie z. B. im AMG dem MPG, der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung, dem SGB V (z.B. AMNOG) und der integrierten Versorgung sind im neuen Handbuch Medizinrecht bereits berücksichtigt!
Ein weiterer Vorteil der Neuauflage: Hier schreiben die jeweiligen Spezialisten ihres Gebietes (Experten aus der Richter- und Anwaltschaft, insbesondere Fachanwälte für Medizinrecht, Verwaltungsrecht und Sozialrecht) in 40 einzelnen Kapiteln und die Herausgeber Rudolf Ratzel und Bernd Luxenburger stehen durch ihre langjährige Tätigkeit in der Praxis nachgewiesenermaßen für höchste Qualität. Rudolf Ratzel ist darüber hinaus seit vielen Jahren Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht und weiß genau, wo den Medizinrechtler der Schuh drückt .
Neu hinzugekommen sind 2 Kapitel zu Praxiswert, Praxisbewertung und Praxiswertgutachten und zu Ambulanten Pflegediensten.
Vertrauen Sie auf eines der am häufigsten zitierten Handbücher im Medizinrecht! Auf über 1.700 Seiten finden Sie das Spezialistenwissen, angereichert mit unzähligen Praxistipps, Checklisten, Abbildungen und Tabellen. Für eine bessere Lesbarkeit sorgt der Fußnotenapparat mit weiterführenden Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen. Insgesamt ein Handbuch, welches den medizinrechtlichen Praktiker umfassend informiert und auch dezidiert Meinung bezieht. RA und FA für Sozialrecht, FA für Medizinrecht Prof. Dr. Hermann Plagemann zur Vorauflage in NZS 11/2008, 587 Dem Deutschen Anwaltverlag ist mit der 1. Auflage des Handbuchs Medizinrecht ein großer Wurf gelungen. Michael Schanz zur Vorauflage in RDG 6/2008, 256
Über den Autor / die Autorin
Die Herausgeber
RA und FA für Medizinrecht Dr. Rudolf Ratzel, München und
RA und FA für Medizinrecht JR Dr. Bernd Luxenburger, Saarbrücken
sind durch ihre langjährige Tätigkeit in der Praxis ausgewiesene Spezialisten auf dem Gebiet des Medizinrechts und auch durch vielfältige Veröffentlichungen und Vorträge sowie ihr starkes Engagement in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein in der Fachwelt bekannt.
Die Autoren:
RA Dr. Stefan Bäune - RA Rainer Beeretz - RA Dr. Tilman Clausen - RA Dr. Franz-Josef Dahm - RA Dr. Joachim Giring - RA Dr. Martin Greiff - RA Dirk Griebau - RA Karl Hartmannsgruber - RiLG Steffen Kaiser - RA Peter Knüpper - RAin Dr. Christel Köhler-Hohmann - AkadD Dr. Hans-Dieter Lippert - RA Dr. Patrick M. Lissel, LL.M. - StB Dipl.-Kfm. Dr. Rolf Michels - Ltd. MinR Dr. med. Anton Miesen - RA Dr. Karl-Heinz Möller - RA Dr. Martin Rehborn - RA Achim Röschmann - RA Dr. Jens Schmidt - RA Jörn Schroeder-Printzen - RA Konstantin Theodoridis - RAin Dr. Heike Thomae - RA Dr. Thomas Vollmöller - RA Dr. Jan Wiesener - RA Dr. Florian Wölk
Bericht
Dr. Christian Rotta in A & R 6/2011: "(...) Herausgebern, Autoren und Verlag ist ein guter Wurf gelungen!"
RA Professor Dr. Rüdiger Zuck, Stuttgart in NJW 3/2012, S. 136: (...) Das Buch ragt aus der Menge der medizinischen Literatur deutlich heraus. Viele weitere Auflagen sind ihm zu wünschen."
Buchempfehlungen in ArztRecht 1/2012, S. 25: "(...) Dieses umfassende Werk wendet sich in erster Linie an Juristen, die auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig oder auch nur am Medizinrecht interessiert sind. Die Herausgeber und Autoren sind ausschließlich Praktiker (Richter oder Rechtsanwälte). Wegen der guten praxisnahen Einordnung der Teilgebiete und anschaulichen Darstellung kann es jedoch auch dem juristischen Laien, der beruflich das Medizinrecht zu beachten hat, ein hilfreiches Handbuch sein."
RA Jens Jenau in AdVoice 04/11, S. 57: "(...) In den 40 Paragraphen trifft der Leser auf Kapitel vom medizinrechtlichen Mandat über das Berufsrecht der Gesundheitsberufe zum Vertragsarztrecht, zum Behandlungsvertrag, zum Arzthaftungs- und Arztstrafrecht, zum Arbeitsrecht der Klinikärzte, zu Ambulanten Pflegediensten bis zum Steuerrecht. (...) Dieses profunde Nachschlagewerk mit gut lesbarer Aufbereitung des diffizilen Themas ist allen mit dem Medizinrecht befassten juristischen Berufsgruppen zu empfehlen."