Mehr lesen
Der Denkmalschutz ist eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang, insofern handelt es sich um eine öffentliche Aufgabe. Diese öffentliche Aufgabe kann jedoch auch im privaten Interesse verfolgt werden. Gegenstand der Untersuchung ist das Bestehen und die Reichweite eines Rechts von Eigentümern eines Denkmals oder sonstiger Berechtigter aus dem jeweiligen Landesdenkmalrecht, um sich gegen Beeinträchtigungen ihres Denkmals durch nachbarliche Vorhaben oder sonstige Eingriffe wenden zu können. Die Fragestellung betrifft somit ein subjektives, öffentlich-rechtliches Abwehrrecht.Die Arbeit führt zunächst für ein allgemeines Verständnis der Begrifflichkeiten, der Aufgaben und Folgen des Denkmalschutzes in die gesetzlichen Grundlagen des Denkmalrechts ein und erörtert in einem Exkurs den internationalen Denkmalschutz. Des Weiteren werden die historische verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung und ihr zwischenzeitlich erfolgter Wandel sowie die für ein solches Abwehrrecht maßgeblichen Grundrechte dargestellt. Hierauf basierend erfolgt die Untersuchung des Bestehens eines drittschützenden Rechts aus dem Denkmalschutzrecht und dessen Voraussetzungen, wofür exemplarisch vier Landesdenkmalschutzgesetze herangezogen werden.
Inhaltsverzeichnis
A. EinleitungB. Einführung in das DenkmalrechtBegrifflichkeiten - Aufgabe des Denkmalschutzes - Systeme des Denkmalschutzes - Folgen des Denkmalschutzes - Exkurs: Internationaler DenkmalschutzC. Untersuchung des Drittschutzes aus dem DenkmalschutzAllgemeine Grundsätze zur Klagebefugnis - Darstellung der Argumentationen der Verwaltungsgerichte und der Ansichten der Literatur zum Drittschutz im Denkmalrecht vor dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 21. April 2009 - 4 C 3/08 - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 2009 - 4 C 3/08 - Darstellung der Argumentationen der Verwaltungsgerichte und der Ansichten der Literatur zum Drittschutz im Denkmalrecht nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 21. April 2009 - 4 C 3/08 - Grundsätze zur Eigentumsgarantie gemäß Art. 14 GG - Grundsätze zur Rechtsschutzgarantie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG - Bedeutung des
35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB im Rahmen des Drittschutzes aus dem Denkmalrecht - Drittschützende Wirkung des DenkmalrechtsD. ZusammenfassungAlte Rechtspraxis und maßgebliches Urteil des BVerwGs vom 21. April 2009 - Drittschutz aus dem Denkmalschutzrecht - Ergebnis: Bestehen eines subjektiven Rechts zur Geltendmachung von denkmalrechtlichem Umgebungsschutz unabhängig von baurechtlichen NormenLiteratur- und Sachwortverzeichnis
Über den Autor / die Autorin
Nils-Christian Kallweit, geboren 1981, studierte Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und erlangte 2007 sein Erstes Juristisches Staatsexamen im Freiversuch. Im Anschluss absolvierte Kallweit sein Referendariat beim Kammergericht Berlin, wo er im Rahmen seiner Verwaltungsstation bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erstmals im Bereich des Denkmalschutzrechts arbeitete. Nach Abschluss des Zweiten Staatsexamens 2009 arbeitete Kallweit auf dem Gebiet des Wirtschaftsverwaltungsrechts in einer führenden deutschen Großkanzlei als wissenschaftlicher Mitarbeiter und begann Anfang 2010 seine Dissertation. Die Promotion zum Dr. iur. erfolgte im Mai 2013.
Bericht
"Der hier vorgestellten Untersuchung kommt das ganz besondere Verdienst zu, in der Rechtspraxis die neuen Wege aufgezeigt zu haben." Prof. Dr. Michael Krautzberger, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 20/2014