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Die Verfassung hat sich im 20. Jahrhundert weltweit durchgesetzt. Die Zahl der Staaten, in denen heute noch ohne Verfassung regiert wird, ist verschwindend gering. Es mehren sich aber Anzeichen, die auf eine zunehmende innere Schwäche der Verfassung hindeuten und Zweifel an ihrer unverminderten Fähigkeit zur Politikregulierung wecken. Da es der Verfassung nicht mehr gelingt, alle Träger öffentlicher Gewalt in ihr Regelungswerk einzubeziehen, muß man damit rechnen, daß sie auch nicht mehr alle Bereiche der Staatstätigkeit erfassen wird. Ob ein verändertes Verfassungsverständnis diesen Geltungsschwund auffangen kann oder die Verfassung zu einer Teilordnung verkümmert, bleibt vorerst offen.
Inhaltsverzeichnis
Verfassung. Entstehungs- und Wirkungsbedingungen des modernen Konstitutionalismus. Die Grundrechte im Entstehungszusammenhang der bürgerlichen Gesellschaft. Der Verfassungsbegriff in historischer Entwicklung. Der Wandel der Staatsaufgaben und die Krise des Rechtsstaats. Interessenwahrung und Rechtsdurchsetzung in der Gesellschaft von morgen. Verfassungsrechtliche Anmerkungen zum Thema Prävention. Rückkehr zum liberalen Grundrechtsverständnis?. Verbände und Verfassung. Die politischen Parteien. Verfassungsrechtlicher Konsens und politische Polarisierung in der Bundesrepublik Deutschland. Verfassungsfunktion und Grundgesetzreform. Die Gegenwartsprobleme der Verfassungspolitik und der Beitrag der Politikwissenschaft. Das Grundgesetz nach vierzig Jahren. Die Zukunft der Verfassung
Über den Autor / die Autorin
Dieter Grimm wurde 1979 Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld und war von 1987 bis 1999 Richter des Bundesverfassungsgerichts. Seit seinem Ausscheiden aus dem Gericht ist er Professor für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin, ferner künftiger Rektor des Wissenschaftskollegs zu Berlin. Er unterrichtet überdies an der Yale University und der New York University. Zahlreiche Veröffentlichungen.
Zusammenfassung
Die Verfassung hat sich im 20. Jahrhundert weltweit durchgesetzt. Die Zahl der Staaten, in denen heute noch ohne Verfassung regiert wird, ist verschwindend gering. Es mehren sich aber Anzeichen, die auf eine zunehmende innere Schwäche der Verfassung hindeuten und Zweifel an ihrer unverminderten Fähigkeit zur Politikregulierung wecken. Da es der Verfassung nicht mehr gelingt, alle Träger öffentlicher Gewalt in ihr Regelungswerk einzubeziehen, muß man damit rechnen, daß sie auch nicht mehr alle Bereiche der Staatstätigkeit erfassen wird. Ob ein verändertes Verfassungsverständnis diesen Geltungsschwund auffangen kann oder die Verfassung zu einer Teilordnung verkümmert, bleibt vorerst offen.