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Pflegeversicherung: Leistungen rundum verbessert
Die Pflegeversicherung ist für viele alte und kranke Menschen eine unentbehrliche, wertvolle Einrichtung. Seit ihrer Einführung wurden die Leistungsansprüche erheblich verbessert. Die jüngst beschlossene Reform der Pflegeversicherung bringt weitere Neuerungen und Verbesserungen.
Grundsätzlich besteht Anspruch auf:
Pflege durch Fachpersonal oder häusliche Pflege
Pflegegeld, Pflegehilfsmittel
Teil- und vollstationäre Pflege
Rente für Personen, die Angehörige pflegen
Wesentliche Neuerungen sind:
Beratungsgutscheine
Unabhängige Gutachter
Geld für Pflegebedürftige in Wohngruppen
Zusätzliche Leistungen für Demenzkranke
Extra Zulage für private Pflegevorsorge
Der in der 2., aktualisierten Ausgabe erschienene Praxisratgeber Die neue Pflegeversicherung informiert über alle Neuerungen und klärt wesentliche Fragen wie: Wer ist in der Pflegeversicherung versichert? Welche Leistungen stehen bei häuslicher/stationärer Pflege zu? Freistellung von der Arbeit wegen Pflegezeit. Wie funktioniert Familienpflegezeit?
Die neue Pflegeversicherung informiert so über alle Ansprüche und gibt Pflegenden und Pflegebedürftigen konkrete Hilfestellung. Fall- und Berechnungsbeispiele sowie Hinweise für richtiges Verhalten gegenüber den Pflegekassen runden den hilfreichen Ratgeber ab.
Über den Autor / die Autorin
Horst Marburger ist Oberwaltungsrat a.D. und war bis zu seiner Pensionierung Abteilungsleiter bei der AOK Baden-Württemberg. Er ist ein Experte auf dem Gebiet der sozialen Leistungen.
Bericht
"Das handliche Taschenbuch gibt einen gut strukturierten und für den Laien verständlichen Überblick über die Regelungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Praxisorientiert sind die Grundsätze der Pflegebedürftigkeit und die Strukturen der Leistungsgewährung erläutert. Ein preiswerter und aktueller praktischer Ratgeber." Zeitschrift für das Fürsorgewesen "Auf 160 Seiten behandelt Horst Marburger, ein erfahrener Fachautor mit vielen Publikationen zum Sozialrecht, die wesentlichen Schritte von der (Feststellung der) Pflegebedürftigkeit über die Antragstellung und Leistungsgewährung bis hin zu den Neuerungen wie Pflegezeit und Pflegestützpunkte." BIVA-Informationen, Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V. "Marburgers Ausführungen nehmen Betroffenen die Unsicherheit im Umgang mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse." Mitteilungen des Schleswig-Holsteinischen Landkreistag