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Die Einbeziehung des Anderen - Studien zur politischen Theorie

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Die in Die Einbeziehung des Anderen enthaltenen Studien verbindet das Interesse an der Frage, welche Konsequenzen sich heute aus dem universalistischen Gehalt republikanischer Grundsätze ergeben. Im ersten Teil verteidigt Habermas den vernünftigen Gehalt einer Moral der gleichen Achtung für jeden und der allgemeinen solidarischen Verantwortung des Einen für den Anderen. Der zweite Teil enthält eine Auseinandersetzung mit John Rawls. Dabei geht es Habermas u. a. darum, die Unterschiede zwischen dem Politischen Liberalismus und einem Kantischen Republikanismus deutlich zu machen. Der dritte Teil soll zur Klärung der Kontroverse um die Zukunft des Nationalstaats beitragen, die in der Bundesrepublik seit der Wiedervereinigung von neuem aufgelebt ist. Der vierte Teil befaßt sich mit der Durchsetzung von Menschenrechten auf globaler und innerstaatlicher Ebene. Kants Konzeption des Weltbürgerrechts wird im Lichte unserer historischen Erfahrungen revidiert. Der fünfte Teil erinnert an Grundannahmen der diskurstheoretischen Auffassung von Demokratie und Rechtsstaat.

Sommario

Aus dem Inhalt:
Wie vernünftig ist die Autorität des Sollens?
Politischer Liberalismus - Eine Auseinandersetzung mit John Rawls
Hat der Nationalstaat eine Zukunft?
Menschenrechte - global und innerstaatlich
Was heißt Deliberative Politik

Info autore

Jürgen Habermas, 1929 in Düsseldorf geboren, Philosoph und Soziologe, studierte Philosophie, Geschichte und Psychologie in Göttingen, Zürich und Bonn, wo er 1954 promovierte. Von 1956 bis 1959 war er Assistent am Institut für Sozialforschung in Frankfurt am Main und nahm dort wesentliche Impulse der Frankfurter Schule auf. Aus ihrer Tradition hat er die seine weiteren Arbeiten strukturierende Fragestellung entwickelt, wie eine kritische Theorie der Gesellschaft beschaffen zu sein habe, die eine dem erreichten Stand sozialwissenschaftlicher Erkenntnis wie historischer Erfahrung angemessene Theorie der Demokratie darstelle. 1961 habilitierte er in Marburg und wurde auf ein Extraordinariat für Sozialphilosophie nach Heidelberg berufen. 1964 erhielt er eine Professur für Philosophie und Soziologie in Frankfurt am Main. 1971 wurde er, gemeinsam mit Carl-Friedrich von Weizsäcker, Direktor des "Max-Planck-Instituts zur Erforschung der Lebensbedingungen der wissenschaftlich-technischen Welt" in Starnberg. 1982 folgte Habermas dem Ruf nach Frankfurt am Main auf eine Professur für Soziologie und Philosophie. Jürgen Habermas erhielt zahlreiche Ehrendoktorwürden und Preise, darunter den "Friedenspreis des Deutschen Buchhandels" (2001), den "Kyoto-Preis" (2004) und den "Heine-Preis" (2012) "... für sein Lebenswerk, das durch freiheitliche Ideen der Aufklärung, seinen unermüdlichen Einsatz für ein demokratisch verfasstes Deutschland sowie seine streitbaren Beiträge zu den gesellschaftspolitischen Debatten Europas geprägt ist", so die Begründung der Jury. 2013 wurde Jürgen Habermas mit dem "Kulturellen Ehrenpreis" der Landeshauptstadt München ausgezeichnet. Außerdem wurde Jürgen Habermas mit dem Erasmus-Preis 2013 ausgezeichnet.

Riassunto

Die in Die Einbeziehung des Anderen enthaltenen Studien verbindet das Interesse an der Frage, welche Konsequenzen sich heute aus dem universalistischen Gehalt republikanischer Grundsätze ergeben. Im ersten Teil verteidigt Habermas den vernünftigen Gehalt einer Moral der gleichen Achtung für jeden und der allgemeinen solidarischen Verantwortung des Einen für den Anderen. Der zweite Teil enthält eine Auseinandersetzung mit John Rawls. Dabei geht es Habermas u. a. darum, die Unterschiede zwischen dem Politischen Liberalismus und einem Kantischen Republikanismus deutlich zu machen. Der dritte Teil soll zur Klärung der Kontroverse um die Zukunft des Nationalstaats beitragen, die in der Bundesrepublik seit der Wiedervereinigung von neuem aufgelebt ist. Der vierte Teil befaßt sich mit der Durchsetzung von Menschenrechten auf globaler und innerstaatlicher Ebene. Kants Konzeption des Weltbürgerrechts wird im Lichte unserer historischen Erfahrungen revidiert. Der fünfte Teil erinnert an Grundannahmen der diskurstheoretischen Auffassung von Demokratie und Rechtsstaat.

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