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Der Prozeß der Informalisierung von Ehen legt die Frage nahe, wie und warum Ehen und Eheschließungen überhaupt einmal in den Bereich staatlicher und/oder kirchlicher Normierung gerieten. Dieser Frage vor allem geht Michael Schröter in seiner Untersuchung für den deutschsprachigen Raum nach. Das Aufkommen kirchlich-staatlicher Formen der Eheschließung, so Schröters These, läßt sich nicht wirklich verstehen, wenn man sie nicht auf dem Hintergrund von Staatsbildungsprozessen, das heißt von konflikthaften Veränderungen in der Organisation menschlichen Zusammenlebens, sieht. Durch diese Perspektive hebt sich Schröters Untersuchung explizit von rechts- und vor allem kirchenrechtsgeschichtlichen Traditionen ab. Schröter arbeitet vor allem zwei Entwicklungslinien heraus, die durch die Begriffe »Institutionalisierung« und »Individualisierung« gekennzeichnet werden.
Sommario
Mit einem Vorwort von Norbert Elias
Info autore
Michael Schröter, geboren 1944, ist freier Autor. Er promovierte mit einem Buch über mittelalterliche Eheschliessung in der Nachfolge seines soziologischen Lehrers Norbert Elias, für den er jahrelang als Herausgeber und Übersetzer arbeitete. Seit Mitte der 1980er Jahre wandte er sich der Freud-Biographik und der Geschichte der Psychoanalyse zu. Er publizierte zahlreiche einschlägige Aufsätze und edierte mehrere Konvolute von Freud-Korrespondenzen.
Riassunto
Der Prozeß der Informalisierung von Ehen legt die Frage nahe, wie und warum Ehen und Eheschließungen überhaupt einmal in den Bereich staatlicher und/oder kirchlicher Normierung gerieten. Dieser Frage vor allem geht Michael Schröter in seiner Untersuchung für den deutschsprachigen Raum nach. Das Aufkommen kirchlich-staatlicher Formen der Eheschließung, so Schröters These, läßt sich nicht wirklich verstehen, wenn man sie nicht auf dem Hintergrund von Staatsbildungsprozessen, das heißt von konflikthaften Veränderungen in der Organisation menschlichen Zusammenlebens, sieht. Durch diese Perspektive hebt sich Schröters Untersuchung explizit von rechts- und vor allem kirchenrechtsgeschichtlichen Traditionen ab. Schröter arbeitet vor allem zwei Entwicklungslinien heraus, die durch die Begriffe »Institutionalisierung« und »Individualisierung« gekennzeichnet werden.