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Zum 1.9.2009 sind in bisher kaum dagewesenem Ausmaß eine große Vielzahl an Gesetzesänderungen in Kraft getreten dies bedeutet extreme Veränderungen für das RVG und alle mit diesem korrespondierenden Gesetze.
Am umfangreichsten sind die Neuregelungen des FGG-Reformgesetzes. Hierdurch hat v.a. das familienrechtliche Verfahren eine völlig neue Struktur erhalten. Das Rechtsmittelsystem in Familiensachen ändert sich gravierend. Mit dem neuen FamGKG sind nun alle Gegenstandswerte in familienrechtlichen Verfahren neu geregelt. Diese Werte gelten nach
23 Abs. 1 RVG auch für die Anwaltsgebühren.
Aber nicht nur Änderungen in Familiensachen sind zu beachten.
Seit dem 5.8.2009 ist der neue
15a RVG in Kraft! Damit gehört die gesamte Rechtsprechung zur Anrechnung der Geschäftsgebühr, die auf die Entscheidung des BGH vom 22.1.2008 zurückgeht, mit einem Federstrich der Vergangenheit an. Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren kommt dann nur noch in Betracht, wenn der Erstattungsschuldner die Geschäftsgebühr gezahlt hat oder diese anderweitig gegen ihn tituliert worden ist. Bedeutung hat diese Norm mangels Übergangsrechts auch für Altfälle.
Bereits seit Dezember 2008 waren schon Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung sowie des Wehrrechtsänderungsgesetz eingetreten.
Die aktuelle Neuauflage des bewährten Kommentars überzeugt durch eine straffe, in allen Vorschriften beibehaltene klare Gliederung und ermöglicht so einen schnellen Zugriff auf die jeweils aufgeworfene Fallkonstellation. Zahlreiche Berechnungsbeispiele und ABC-Listen erhöhen das Verständnis und die Praxistauglichkeit.
Im Anhang sind hilfreiche Gebührentabellen, Streitwertkataloge u.ä. aufgenommen, so dass Sie mit diesem Werk alle wichtigen Arbeitsmittel auf einen Schlag zur Hand haben. Zudem ist eine Kommentierung der Abrechnungsgrundsätze für Verkehrsunfallregulierungen sowie des Abkommens über das Honorar für Akteneinsicht und -auszüge aus Unfallstrafakten enthalten.
Besonders praktisch: Die Autoren geben umfangreiche Praxishinweise, wie in bestimmten Konstellationen, z.B. bei Anrechnungen, zu verfahren ist und wie der Anwalt seine Gebührenabrechnung optimieren kann. Wichtige gerichtliche Vorschriften u.a. des GKG, des FamGKG, der ZPO und der KostO zum Gegenstandswert werden erläutert und unterstreichen so den praktischen Nutzen des Kommentars.
Das Werk ist auf dem Rechtsstand 1.10.2009.
Info autore
Rechtsanwalt Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des Gebührenrechts. Er hat zahlreiche Werke zum RVG veröffentlicht. Er ist Mitherausgeber der "AGS -Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht und Anwaltsmanagement". Sein Know-how gibt er in vielen Praktikerseminaren weiter. Zudem ist er Mitglied des DAV-Ausschusses "RVG und Gerichtskosten".
Richter am OLG Hans-Joachim Wolf ist Autor einer Vielzahl von Büchern im Bereich des Kosten- und Gebührenrechts. Er ist Lehrbeauftragter an der Universität Bonn.