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Die Folgen einer Adoption kennen - richtig handeln
Mit der Annahme als Kind werden verwandtschaftliche Beziehungen zu den Annehmenden und deren Verwandten neu begründet und leibliche Verwandtschaftsverhältnisse beendet.
Bereits vor der Durchführung einer Adoption ist zu überlegen, welche Erb- und Pflichtteilsrechte sich für das angenommene Kind, die Verwandten der Annehmenden und die leiblichen Verwandten des Kindes ergeben.
Auch ist für jeden an einer Adoption Beteiligten wichtig zu wissen, welche erb-rechtlichen Folgen sich für ihn ergeben, insbesondere ob er das gefundene Ergebnis durch Errichtung einer Verfügung von Todes wegen korrigieren muss.
Im Mittelpunkt stehen die Folgen
- der Minderjährigen- und Volljährigenadoption,
- des Übergangsrechts aus Annahmen vor dem 1.1.1977,
- die Regelungen zum Einigungsvertrag,
- der Annahmen mit der Verbindung zum Recht eines ausländischen Staates
- vor dem 1. Januar 1977 erfolgter Altadoptionen
Anhand von Beispielen werden die einzelnen Fallmöglichkeiten erarbeitet.
Info autore
Reinhold Spanl ist hauptamtlicher Dozent an Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Rechtspflege. Als Referent schult er bundesweit ehrenamtliche und Berufsbetreuer. Des weiteren verfasst er Fachliteratur.