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Das Personenrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

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Das Personenrecht befasst sich - gewissermassen stellvertretend für den fehlenden "Allgemeinen Teil" des ZGB - mit der Zurechenbarkeit von Rechten und Pflichten gegenüber der "natürlichen" und der von der Rechtsordnung als solche anerkannten "juristischen" Person. Es äussert sich sodann zu den konkreten Voraussetzungen der Teilhabe am Rechtsverkehr, der so genann-ten Handlungsfähigkeit. Damit definiert das Personenrecht die "Akteure" der Privatrechtsordnung und legt damit deren Fundament. Gleichzeitig werden bestimmte rechtliche Eigenschaften (= "Status") der Personen definiert, die deren persönlichen und örtlichen Verankerung in der Rechtsgemeinschaft dienen. Zudem geniessen natürliche und juristische Personen als solche den ganz besondern (Persönlichkeits-)Schutz der Rechtsordnung, der in den Art. 27 ff. ZGB umschrieben wird. Dem Persönlichkeitsschutz des Personenrechts gilt im vorliegenden Lehrbuch ein besonderes Augenmerk. Für die vorliegende zweite Auflage war hier namentlich der neue Art. 28b ZGB (Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking) nachzutragen. Im Zusammenhang mit den juristischen Personen des ZGB, Verein und Stiftung, galt es die neusten Entwicklungen im Stiftungsrecht zu ergänzen. So ist nach Inkrafttreten des Haager Trust-Übereinkommens diesem Rechtsinstitut ein eigenes Unterkapitel gewidmet worden.

Riassunto

Das Personenrecht befasst sich - gewissermassen stellvertretend für den fehlenden "Allgemeinen Teil" des ZGB - mit der Zurechenbarkeit von Rechten und Pflichten gegenüber der "natürlichen" und der von der Rechtsordnung als solche anerkannten "juristischen" Person. Es äussert sich sodann zu den konkreten Voraussetzungen der Teilhabe am Rechtsverkehr, der so genann-ten Handlungsfähigkeit. Damit definiert das Personenrecht die "Akteure" der Privatrechtsordnung und legt damit deren Fundament. Gleichzeitig werden bestimmte rechtliche Eigenschaften (= "Status") der Personen definiert, die deren persönlichen und örtlichen Verankerung in der Rechtsgemeinschaft dienen. Zudem geniessen natürliche und juristische Personen als solche den ganz besondern (Persönlichkeits-)Schutz der Rechtsordnung, der in den Art. 27 ff. ZGB umschrieben wird. Dem Persönlichkeitsschutz des Personenrechts gilt im vorliegenden Lehrbuch ein besonderes Augenmerk. Für die vorliegende zweite Auflage war hier namentlich der neue Art. 28b ZGB (Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking) nachzutragen. Im Zusammenhang mit den juristischen Personen des ZGB, Verein und Stiftung, galt es die neusten Entwicklungen im Stiftungsrecht zu ergänzen. So ist nach Inkrafttreten des Haager Trust-Übereinkommens diesem Rechtsinstitut ein eigenes Unterkapitel gewidmet worden.

Dettagli sul prodotto

Autori Regina Aebi-Müller, Regina E. Aebi-Müller, Heinz Hausheer
Editore Stämpfli Verlag
 
Lingue Tedesco
Formato Tascabile
Pubblicazione 01.01.2008
 
EAN 9783727286421
ISBN 978-3-7272-8642-1
Pagine 396
Peso 715 g
Serie Stämpflis juristische Lehrbücher
Stämpflis juristische Lehrbücher
Categorie Scienze sociali, diritto, economia > Diritto > Diritto civile, diritto processuale civile

Recht : Lehrwerke, Zivilrecht, Zivilgesetzbuch ZGB, Personenrecht

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