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Anlässlich seines 65. Geburtstages widmen Kollegen und Freunde Christian Richter II, Strafverteidiger aus Leidenschaft, diese Festschrift mit Beiträgen zu seiner langjährigen Arbeit.
In den 48 Beiträgen untersuchen renommierte Autoren aktuelle praktische, ebenso wie grundlegende Themen.
Die große Zahl, die thematische Breite und der ganz unterschiedliche Stil der Beiträge in dieser Festschrift sind ein Spiegelbild von Christian Richter II.
Christian Richter II hat es wie kein anderer verstanden, die Alltagspraxis als Strafverteidiger mit einer Intensität zu betreiben, die ihn immer wieder auf die Grundprobleme unseres Strafrechts und - weit darüber hinaus - unserer Gesellschaftsordnung geführt hat. Die lange Liste seiner Mandate und die nicht kürzere Liste seiner Veröffentlichungen sind dafür ein sprechender Beweis.
Christian Richter II hat seine Laufbahn als Strafverteidiger 1974 mit dem Paukenschlag der Verteidigung im sog. Herstatt-Verfahren begonnen. Er war in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts tätig. Im Kernwirtschaftsstrafrecht des StGB mit den Delikten des Betrugs, der Untreue, des Bankrotts und der Korruption ebenso wie in medizinstrafrechtlichen, Wertpapier-, Insolvenz- oder Steuerstrafverfahren. Der eine oder andere Beitrag in dieser Festschrift berichtet darüber aus meist intensiver gemeinsamer Erfahrung mit ihm. Er hat aber auch - wenn auch vereinzelt - in Verfahren des allgemeinen Strafrechts, wegen Mord und Totschlag verteidigt.
Christian Richter II hat in einer langen Laufbahn als Strafverteidiger das Bild der Strafverteidigung, ihr eigenes Verständnis und ihr Selbstbewusstsein gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, aber auch gegenüber der Öffentlichkeit und der Presse entscheidend mit geprägt.
Entsprechend diesem Wirken von Christian Richter II enthält die Festschrift zu seinen Ehren Aufsätze zu allen Bereichen des Strafrechts. Die Herausgeber und Autoren sind seit langem in Wissenschaft und Praxis auf diesem Gebiet tätig.
Info autore
Eberhard Kempf, Rechtsanwalt, ist seit 1990 Mitglied, von 1996 bis 2005 Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen AnwaltVereins und ständiger Gast des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Er ist mehrfach als Sachverständiger durch den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gehört worden. Kempf war aktiv an der Gründung des Barreau Pénal International/International Criminal Bar beteiligt, einer Vereinigung der Rechtsanwälte am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Es war von 2003 bis 2005 Vizepräsident und von 2005 bis 2007 Präsident des ICB.