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„Das Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens. Es wird nicht nur als Trink- und Brauchwasser, sondern auch als Produktionsmittel in Industrie und Handwerk benötigt.“ So das BVerfG im Naßauskiesungsbeschluss von 1981. Es verweist auf „vielfältige und teilweise miteinander konkurrierende Nutzungsinteressen“, weshalb „eine geordnete Wasserbewirtschaftung sowohl für die Bevölkerung als auch für die Gesamtwirtschaft lebensnotwendig“ ist.
Die Bewältigung von Konflikten um die Nutzung der knappen Ressource Wasser stellt eine Herausforderung für die Wasserwirtschaft dar, die durch die klimawandelbedingte Wasserknappheit verschärft wird. Dieser Herausforderung gegenüber steht aktuell nur eine rudimentäre und verteilungsunspezifische Regelung im einfachen Wasserrecht, die vielfach für ungeeignet erachtet wird. Vor diesem Hintergrund erscheint die Entwicklung eines wasserrechtlichen Verteilungsregimes dringlich. Der Trierer Wasserwirtschaftsrechtstag 2025 hat die Thematik aus den verschiedenen Perspektiven des Unions-, Verfassungs- und Verwaltungsrechts aufgegriffen:
Inhalt - Ferdinand Wollenschläger, Verfassungsrechtliche Vorgaben der Konfliktlösung
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Jörg Rechenberg, Ansätze der Nationalen Wasserstrategie und normative Umsetzung
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Moritz Reese, Nutzungskonflikte und ökologischer Gewässerschutz
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Andreas Heusch, Öffentliche Wasserversorgung und kommunale Selbstverwaltung
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Judith Froese, Wirtschaftliche Nutzung der Gewässer
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Michael Reinhardt, Ausgleich konkurrierender Gewässerbenutzungen nach § 22 WHG
Riassunto
„Das Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens. Es wird nicht nur als Trink- und Brauchwasser, sondern auch als Produktionsmittel in Industrie und Handwerk benötigt.“ So das BVerfG im Naßauskiesungsbeschluss von 1981. Es verweist auf „vielfältige und teilweise miteinander konkurrierende Nutzungsinteressen“, weshalb „eine geordnete Wasserbewirtschaftung sowohl für die Bevölkerung als auch für die Gesamtwirtschaft lebensnotwendig“ ist.
Die Bewältigung von Konflikten um die Nutzung der knappen Ressource Wasser stellt eine Herausforderung für die Wasserwirtschaft dar, die durch die klimawandelbedingte Wasserknappheit verschärft wird. Dieser Herausforderung gegenüber steht aktuell nur eine rudimentäre und verteilungsunspezifische Regelung im einfachen Wasserrecht, die vielfach für ungeeignet erachtet wird. Vor diesem Hintergrund erscheint die Entwicklung eines wasserrechtlichen Verteilungsregimes dringlich. Der Trierer Wasserwirtschaftsrechtstag 2025 hat die Thematik aus den verschiedenen Perspektiven des Unions-, Verfassungs- und Verwaltungsrechts aufgegriffen: